Offenlegung

Offenlegung / Publizitätspflicht

Nach § 325 Abs. 1 HGB besteht für Kapitalgesellschaften Publizitätspflicht: sie müssen ihren festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss (und den Lagebericht sowie gegebenenfalls weitere Dokumente wie den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung, die Erklärungen nach § 264 Absatz 2 Satz 3 und § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB (für Inlandsemittenten von Wertpapieren), den Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung, § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB) in deutscher Sprache offenlegen, so dass Interessierte sich diese Unterlagen ansehen können.

Die Unterlagen sind bei der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch einzureichen.

Offenlegungsfrist

Die Offenlegung hat spätestens nach einem Jahr zu erfolgen (der Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.01 wäre also spätestens bis zum 31.12.02 einzureichen).

Für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB – also etwa börsennotierte Unternehmen – beträgt die Offenlegungsfrist gemäß § 325 Abs. 4 Satz 1 HGB lediglich 4 Monate.

Offenlegungserleichterungen

Je nach Unternehmensgröße gibt es Erleichterungen für die Offenlegung:

  • Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB müssen nur die Bilanz und den Anhang einreichen; entsprechend braucht der (veröffentlichte) Anhang die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten (§ 326 Abs. 1 HGB);
  • mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB dürfen die Bilanz in einer vereinfachten Form nach § 327 Nr. 1 HGB einreichen; der Anhang kann ohne die in § 327 Nr. 2 HGB genannten Angaben veröffentlicht werden;
  • für Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB ist es ausreichend, nur die Bilanz in elektronischer Form zur dauerhaften Hinterlegung einzureichen (§ 326 Abs. 2 HGB).

Die Offenlegungspflicht gilt auch für den Konzernabschluss (§ 325 Abs. 3 HGB).

Eingetragene Genossenschaften müssen nach § 339 HGB offenlegen.

Alternative Begriffe: Bilanzveröffentlichung, Veröffentlichung Bilanz, Veröffentlichung Jahresabschluss.