Grundfreibetrag

Grundfreibetrag

Grundfreibetrag Definition

Der Grundfreibetrag ist in § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG definiert und beträgt im Jahr 2022 10.347 €; bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 20.694 €, § 32a Abs. 5 EStG.

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