Die Bilanz zeigt bzgl. des Anlagevermögens lediglich die (Netto-)Buchwerte zum Jahresende und Jahresbeginn; die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Abschreibungen des Geschäftsjahrs.
Die lineare Abschreibung als eine planmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB führt zu gleich hohen Abschreibungsbeträgen über die Nutzungsdauer.