Aufgaben der Personalwirtschaft

Aufgaben der Personalwirtschaft Definition

Die Aufgaben der Personalwirtschaft beschränken sich nicht ausschließlich auf das, was die Personalabteilung zu tun hat, sondern beziehen beispielsweise auch die Geschäftsführung, die Controlling-Abteilung oder den Betriebsrat ein.

Aufgaben der Personalwirtschaft umfassen:

  • Personalplanung (Personalbedarf ermitteln): wieviele Mitarbeiter werden zum Beispiel im nächsten Geschäftsjahr zahlenmäßig und qualitativ (Ausbildung, Qualifikation, Studium, Berufserfahrung) benötigt? Dazu gehört auch eine Personalkostenplanung;
  • Personalbeschaffung (Personalsuche und Personalauswahl): Personal kann intern (interne Stellenausschreibungen, Versetzungen, Beförderungen) oder extern auf dem Arbeitsmarkt beschafft werden;
  • Personaleinsatz: Neues Personal muss an Bord genommen, integriert und eingearbeitet werden (Onboarding), der Personaleinsatz (wieviele?, wer?, wo? wann?) muss geplant und koordiniert, Arbeitszeiten und Schichten gestaltet werden;
  • Personalführung: motivieren, anleiten, unterstützen, Ziele setzen / vereinbaren; verschiedene Führungsstile und Managementtechniken;
  • Personalentwicklung (inklusive Personalbeurteilung): die Mitarbeiter sollen systematisch darin unterstützt werden, sich fachlich, führungstechnisch, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen betreffend weiterzuentwickeln; dazu gehören auch regelmäßige Beurteilungen;
  • Personalentlohnung, Personalanreizsysteme: Vergütungssysteme, Löhne und Gehälter, Boni / Tantiemen, geldwerte Leistungen wie Dienstwagen oder Mitarbeiterrabatte, Gewinnbeteiligungen und Sozialleistungen;
  • Personalverwaltung: Bewerbungen, Einstellungen, Beförderungen, Austritte managen; Personalakte führen; Lohn- und Gehaltsabrechnung;
  • Personalfreisetzung: Kurzarbeit, Altersteilzeit, Aufhebungsverträge, Kündigungen, Transfergesellschaften;
  • Personalcontrolling: Personalbereich planen, steuern, kontrollieren, etwa mit Kennzahlen.