Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Definition

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung / ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber / Unternehmen und dem Betriebsrat.

Gesetzliche Grundlage dafür ist § 77 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).

Es gibt

  • erzwingbare Betriebsvereinbarungen: Kommt z.B. eine Einigung über die Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zustande, entscheidet nach § 95 Abs. 1 BetrVG auf Antrag des Arbeitgebers die Einigungsstelle (§ 76 BetrVG) und deren Spruch ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. So wird eine Betriebsvereinbarung erzwungen, auch wenn diese nicht von beiden Betriebsparteien gewollt ist.
  • freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG ("Durch Betriebsvereinbarungen können insbesondere geregelt werden ..."), z.B. Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung (der Arbeitnehmer) oder weiteren Paragraphen des BetrVG, z.B. Betriebsvereinbarungen darüber, dass Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen (§ 102 Abs. 6 BetrVG).