Gewinnbeteiligung

Gewinnbeteiligung Definition

Manche Unternehmen bieten eine Gewinnbeteiligung als ergänzendes variables Arbeitsentgelt neben dem festen Gehalt an.

Macht ein Unternehmen 100 Mio. € Gewinn, könnte es z. B. 10 % davon, also 10 Mio. € als Topf für eine Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer vorsehen.

Basis: Gewinn – nicht individuelle Leistung

Die Basis für die Beteiligung ist der Gewinn des gesamten Unternehmens, nicht die individuelle Leistung des Einzelnen (diese kann anders vergütet werden: durch Boni, Tantiemen o. ä.).

Vorteil

Für das Unternehmen hat eine Gewinnbeteiligung als Vergütung den Vorteil, dass die Lohn- und Gehaltszahlungen zum Teil davon abhängen, ob das Unternehmen im Geschäftsjahr erfolgreich war; in schlechten Jahren ohne oder mit nur kleinem Gewinn werden die Personalkosten entlastet.

Gestaltung der Gewinnbeteiligung

Die Gewinnbeteiligung kann verteilt werden

  • pauschal nach Köpfen (jeder bekommt denselben Betrag) oder
  • individuell, z. B. nach
    • jährlichem Bruttoeinkommen (ein höheres Gehalt führt zu höherer Gewinnbeteiligung),
    • Arbeitszeit (weniger bei Teilzeit),
    • Jahre der Betriebszugehörigkeit oder
    • nach einer Mischung mehrerer Kriterien (z. B. 40 % nach Gehalt und jeweils 30 % nach Köpfen und Betriebszugehörigkeit).

Alternative: Kapitalbeteiligung

Neben der Gewinnbeteiligung gibt es noch andere Formen der Erfolgsbeteiligung, v. a. eine Kapitalbeteiligung (z. B. Aktien des Unternehmens).

Alternative Begriffe: Erfolgsbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung.