Inhaberaktie

Inhaberaktien Definition

Eine Inhaberaktie ist auf den Inhaber ausgestellt. Das heißt, der Besitz der Aktie weist den Besitzer als Aktionär aus.

Vorteile

Eine Übertragung wie zum Beispiel der Verkauf der Inhaberaktie erfolgt durch Einigung und Übergabe; das ist einfach und wird täglich millionenfach über Börsen abgewickelt, aber auch außerbörslich (nicht alle Aktiengesellschaften sind börsennotiert).

Die Aktiengesellschaft muss kein Aktienbuch führen, in dem ihre Aktionäre verzeichnet sind.

Nachteile

Eine Aktiengesellschaft, die Inhaberaktien ausgibt, kennt somit ihre Aktionäre nicht namentlich — die Eigentümer des Unternehmens bleiben anonym, sofern es sich nicht um Großaktionäre handelt, die gewisse Meldeschwellen (prozentuale Beteiligungen) laut WpHG überschreiten.

Aktionäre lassen sich deshalb nicht unmittelbar ansprechen. Über die Banken, welche die Aktien für die Anleger / Aktionäre im Depot führen, erfahren sie jedoch, wann Hauptversammlungen sind und Dividenden ausgeschüttet werden.

Gegenstück: Namensaktie

Das Gegenstück zur Inhaberaktie ist die Namensaktie.

Ob die Aktien einer Aktiengesellschaft auf den Inhaber oder auf den Namen ausgestellt werden, wird nach § 23 Abs. 3 Nr. 5 AktG in der Satzung geregelt.

Alternative Begriffe: Bearer Shares (englisch)