Kurzarbeit

Kurzarbeit Definition

Kurzarbeit bedeutet: die übliche Arbeitszeit eines Unternehmens oder Betriebsteils wird vorübergehend (z.B. für 3 Monate) reduziert, z.B. von 40 auf 20 Stunden wöchentlich (im Extremfall auch auf 0 Stunden).

Grund ist i.d.R. Auftragsmangel bzw. eine anhaltende Absatzflaute. Die Kurzarbeit betrifft nicht unbedingt das ganze Unternehmen, sondern ggf. nur Teilbereiche (PKW-Produktion macht Kurzarbeit, LKW-Produktion läuft normal weiter). Lohn und Gehalt werden entsprechend gekürzt.

Kurzarbeit soll helfen, alle Mitarbeiter an Bord zu halten; die Alternative zu diesem "alle arbeiten weniger" ist meist "einige arbeiten weiter voll, andere arbeiten gar nicht mehr und werden entlassen". Der Arbeitgeber wird von Personalkosten entlastet, die nicht mehr ausreichend über Umsätze erwirtschaftet werden.

Kurzarbeit steht i.d.R. erst am Ende einer Reihe anderer Maßnahmen wie Abbau von Arbeitszeitkonten und Leiharbeit.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, können die Arbeitnehmer als teilweisen Ausgleich für den geringeren Lohn Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Alternative Begriffe: Kurzarbeitszeit.