Nießbrauch

Nießbrauch Definition

Ein Nießbrauch bzw. Nießbrauchsrecht ist das Recht, die Nutzungen einer Sache (§§ 1030 ff. BGB), eines Rechts (§§ 1068 ff. BGB) oder eines Vermögens (§§ 1085 ff. BGB) zu ziehen.

Beispiel

Beispiel Nießbrauchsrecht

Vater und Mutter übertragen ein Doppelhaus auf ihre einzige Tochter, lassen sich dabei aber notariell ein Nießbrauchsrecht an einer der beiden Doppelhaushälften ins Grundbuch eintragen.

Demzufolge dürfen sie diese Doppelhaushälfte bis an ihr Lebensende (§ 1068 BGB) nutzen und dort wohnen bleiben.

Eigentümerin des Doppelhauses ist die Tochter. Durch das Nutzungsrecht ist die Immobilie aber belastet – die Tochter kann die eine Doppelhaushälfte nicht nutzen und zum Beispiel vermieten.