Realteilung

Realteilung Definition

Eine steuerrechtliche Realteilung im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt vor, wenn 1) eine Mitunternehmerschaft (zum Beispiel eine gewerblich tätige OHG) beendet wird und 2) ein oder mehrere Gesellschafter / Mitunternehmer Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzelne Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen fortführen.

Die ursprüngliche Mitunternehmerschaft wird also beendet; das ist etwas anderes, als wenn ein Gesellschafter / Mitunternehmer ausscheidet und die anderen führen die Mitunternehmerschaft einfach weiter unverändert fort.

Beispiel

Beispiel Realteilung

Anton, Berta und Claus betreiben zu gleichen Teilen seit vielen Jahren die Süßwarenautomaten OHG mit zwölf Automaten.

Anton und Berta wollen sich zur Ruhe setzen, Claus will alleine in kleinerem Maßstab weitermachen.

Im Zuge einer Realteilung könnte Claus vier Automaten (zum Buchwert) in ein Einzelunternehmen Claus Süßwarenautomaten e. K. überführen und damit weiter machen.

Anton und Berta könnten jeweils vier Automaten in ihr Privatvermögen überführen (dabei sind stille Reserven in Höhe der Differenz zwischen Markt- und Buchwerten der Automaten aufzudecken und zu versteuern) und ihren Enkeln schenken.