Schichtarbeit

Schichtarbeit Definition

Mit Schichtarbeit wird die Arbeitszeit des Betriebs unterteilt, z.B. in eine Frühschicht von 6 bis 14 Uhr mit 10 Mitarbeitern und eine Spätschicht von 14 bis 22 Uhr mit 10 anderen Mitarbeitern mit einem Schichtwechsel jede Woche (d.h., der Arbeitsbeginn wechselt für die einen von 6 auf 14 Uhr und für die anderen von 14 auf 6 Uhr).

Gründe für Schichtarbeit sind u.a.:

  • Versorgung (Nachtschicht im Krankenhaus);
  • Sicherheit (Rund-um-die-Uhr-Bewachung bzw. -Überwachung, Polizei, Feuerwehr);
  • Geschäftszweig (Theater, Gastronomie, Nachtclub etc.);
  • Technik (Anlagen, die keine Produktionsunterbrechungen erlauben);
  • temporär höheres Auftragsvolumen, das durch Zusatzschichten abgearbeitet wird;
  • ökonomisch (hohe Auslastung des Maschinenparks führt zu geringeren Stückkosten).

Schichtarbeit gilt als gesundheitlich belastend (v.a. bei Nachtschichten, die dem Biorhythmus zuwiderlaufen); es gibt deshalb Schutzvorschriften und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Alternative Begriffe: Schichtbetrieb, Schichtdienst, Schichtmodelle, Schichtsystem.