Spedition

Spedition Definition

Eine Spedition bzw. ein Spediteur besorgt / organisiert im Kundenauftrag eine Versendung von Gütern – und führt sie nicht unbedingt selbst durch.

Beispiel: ein Automobilzulieferer beauftragt eine Spedition, werktäglich 100 Getriebe an einen Autohersteller zu liefern.

Der Spediteur bestimmt das Beförderungsmittel (zum Beispiel LKW, Güterwaggon, Schiff) und den Beförderungsweg (beispielsweise Autobahn, Bahnstrecke, Kanal). Er beauftragt also in der Regel andere als Frachtführer oder Verfrachter, die Versendung durchzuführen und organisiert das Ganze.

Dazu zählen bei Bedarf auch die Zollabwicklung oder der Abschluss von Transportversicherungen.

Selbsteintritt

Der Spediteur kann aber auch die Beförderung selbst ausführen (etwa durch eigene LKW, sogenannter Selbsteintritt gemäß § 458 HGB) und in vielen Speditionen wird auch beides unter einem Dach gemacht.

Das ist aber begrenzt: viele Speditionen haben zwar eigene LKW, aber keine eigenen Züge, Flugzeuge oder Schiffe.

Speditionsvertrag

Speditionsgeschäft und Speditionsvertrag werden in §§ 453 ff. HGB geregelt.

Fazit

Ein Spediteur ist ein Dienstleister, „der sich um die Beförderung kümmert“. Dazu beauftragt er andere, den tatsächlichen Transport zu übernehmen oder übernimmt dies mitunter selbst mit.