Stückzinsen

Stückzinsen Definition

Angenommen, eine mehrjährige Anleihe mit einem Nominalwert von 1.000 € und einem nominalen Festzinssatz von 6 % hat immer am 1. April Zinszahlungstermin; d. h. jeweils am 1. April werden die vereinbarten 60 € Zinsen ausbezahlt.

Kauft ein Anleger dem bisherigen Anleiheinhaber die Anleihe am 1. April (nach der Zinszahlung) ab, zahlt er 1.000 € (den Nominalwert; das ist hier eine vereinfachende Annahme, da der Kaufpreis von weiteren Faktoren wie dem aktuellen Marktzinssatz oder der Bonität des Schuldners abhängt).

Kauft er ihm die Anleihe aber z. B. erst am 1. Oktober ab, ist bereits ein halbes Zinsjahr vergangen und der bisherige Eigentümer der Anleihe möchte diese Zinsen beim Kauf zusätzlich vergütet haben. Das wären hier 50 % von 60 € = 30 €; das sind die Stückzinsen. Der Anleiheinhaber wird also bei einem Verkauf am 1. Oktober inkl. Stückzinsen 1.030 € als Kaufpreis verlangen (und der Käufer wird sie bezahlen; in einem halben Jahr bekommt er die Zinsen ja „erstattet“).

Der alte Anleger bekommt so seinen Zinsanteil und der neue Anleger ebenfalls.

Und bei einem Verkauf erst am 1. Januar wären die Stückzinsen 45 €.

Stückzinsen werden üblicherweise tagesgenau berechnet, wobei man vereinfachend von einem Jahr mit 360 Tagen ausgeht und einen Monat mit 30 Tagen ansetzt.