Stammaktie

Stammaktie Definition

Die Stammaktie als übliche Aktienform verbrieft gleiche Rechte für alle Aktionäre, insbesondere gleiche Stimmrechte („Stimmaktien“, § 12 Abs. 1 Satz 1 AktG).

Die Eigentümer von Stammaktien – die Stammaktionäre – dürfen auf der Hauptversammlung z.B. über die Gewinnverwendung oder eine Kapitalerhöhung abstimmen.

Darüber hinaus besteht bei Stammaktien Gleichheit hinsichtlich

Jede Stammaktie hat eine Stimme, Aktien mit Mehrstimmrechten sind unzulässig (§ 12 Abs. 2 AktG).

Das Gegenstück zur Stammaktie ist die Vorzugsaktie.