Stiftung

Stiftung Definition

Eine Stiftung ist eine juristische Person. Sie hat – im Gegensatz zu z.B. Vereinen – keine Mitglieder und handelt durch Stiftungsorgane (v.a. durch den Stiftungsvorstand, ggfs. ergänzt durch ein Kontrollgremium und ein beratendes Kuratorium).

Ein Stifter legt einen (i.d.R. gemeinnützigen) Stiftungszweck fest (z.B. die Förderung von Bildung oder der Kampf gegen Armut) und überträgt Vermögen (Geld, Wertpapiere, Unternehmen) auf eine Stiftung. Das Vermögen wird angelegt und aus den erwirtschafteten Erträgen werden die entsprechenden Stiftungsprojekte finanziert.

Das Stiftungskapital selbst soll meist über den Tod des Stifters hinaus "unendlich" erhalten bleiben; Ausnahme ist eine sogenannte Verbrauchsstiftung, die nur für eine bestimmte Zeit bestehen soll und deren Kapital verbraucht werden darf.

Stiftungen sind nicht immer gemeinnützig, sondern können auch private Zwecke verfolgen, z.B. den Erhalt des Familienvermögens oder die Unterhaltssicherung für Familienangehörige.

Stiftungen werden in den §§ 80 - 88 BGB geregelt; sie können in unterschiedlicher Rechtsform gegründet werden, z.B. als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Stiftungsverein, Stiftungs-GmbH, Stiftungs-AG oder Treuhand-Stiftung.