Teilzeit

Teilzeit Definition

Teilzeit bedeutet, dass die Arbeitszeitdauer vorübergehend oder dauerhaft gegenüber einer Vollzeitstelle reduziert wird, z.B. von 40 auf 20 Stunden pro Woche.

Die Teilzeitarbeit kann je nach Vereinbarung als Halbtagsarbeit (z.B. jeden Tag vormittags), tageweise (z.B. immer Montag und Dienstag), in Blöcken (z.B. 1 Woche Arbeit, 1 Woche frei) oder auch ohne Schema verteilt über das Jahr geleistet werden.

Zu den Teilzeitmodellen gehört auch das Jobsharing oder die Altersteilzeit.

Teilzeit macht die Personaleinsatzplanung und auch die Koordination im Unternehmen komplexer, hat aber auch für Unternehmen Vorteile: z.B. sind Teilzeitkräfte ggfs. "frischer" (vielleicht kann man das mit einem Profifußballer vergleichen, der nur eine Halbzeit spielen muss) und konzentrierter oder es lassen sich durch passende Kombinationen (z.B. 3 Halbtagsstellen oder eine Vollzeit- und eine Halbtagsstelle) die Öffnungszeiten von Geschäften entsprechend ausdehnen.

Alternative Begriffe: Teilzeitanstellung, Teilzeitbeschäftigung.