Transfergesellschaft

Transfergesellschaft Definition

Eine Transfergesellschaft ist eine Auffang- bzw. Beschäftigungsgesellschaft.

Hier werden Mitarbeiter, die das Unternehmen betriebsbedingt verlassen müssen, befristet übernommen, betreut, unterstützt (v. a. Hilfe bei Jobsuche / Vermittlung / Qualifizierung) und weiter bezahlt (ein Teil der Kosten wird durch das Transferkurzarbeitergeld abgedeckt).

Der Wechsel von Arbeitnehmern in die Transfergesellschaft ist freiwillig.

Beispiel

Ein Unternehmen plant einen Stellenabbau von 500 Stellen.

Um die verdienten Mitarbeiter nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, gründet das Unternehmen eine Transfergesellschaft, welche die 500 Mitarbeiter übernimmt und bezahlt.

Die Mitarbeiter werden bis zu ihrer Neueinstellung in anderen Unternehmen oder maximal für 12 Monate bezahlt, bei der Arbeitssuche unterstützt und ggf. qualifiziert.

Gründe aus Unternehmenssicht

  • planbar;
  • sozialverträglich;
  • imagefördernd (Transfergesellschaft besser als Massenentlassung);
  • teilweise subventioniert (Transferkurzarbeitergeld);
  • entlastend (Transfergesellschaft managed den Prozess).