Versetzung

Versetzung Definition

Eine Versetzung ist eine Möglichkeit, intern Personal für eine unbesetzte Stelle im Unternehmen zu "beschaffen": der Arbeitgeber ordnet an, dass ein Arbeitnehmer auf eine Position, in eine andere Abteilung bzw. an einen anderen Standort wechselt.

Speziell definiert ist die Versetzung in § 95 Abs. 3 BetrVG als Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich länger als einen Monat dauert (also z.B. nicht jedes kurzfristige "Aushelfen" in einem anderen Bereich) oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Nach § 99 Abs. 1 BetrVG ist ggf. der Betriebsrat einzubeziehen.

Gründe für eine Versetzung können sein, dass der Mitarbeiter an der neuen Stelle dringender benötigt wird ("dafür brauchen wir unseren erfahrensten Manager") oder dass er an der alten Stelle nicht mehr benötigt wird. Die Versetzung muss aber passen (nicht den Buchhalter in den Außendienst mit 200 Übernachtungen pro Jahr versetzen).

Die Versetzung kann für immer oder für eine bestimmte Zeit sein.