Zollunion

Zollunion Definition

Gehen mehrere Staaten eine Zollunion ein, werden beim Handel zwischen den teilnehmenden Staaten keine Zölle (Einfuhr- und Ausfuhrzölle) erhoben (keine Binnenzölle), es bestehen jedoch ein gemeinsamer Zoll bzw. jeweils einheitliche Zollsätze gegenüber den Ländern außerhalb der Zollunion (Außenzoll).

Ein Beispiel ist die Europäische Zollunion.

Die wirtschaftliche Integration der teilnehmenden Länder ist bei einer Zollunion durch den gemeinsamen, einheitlichen Außenzoll gegenüber Drittstaaten höher als bei einer Freihandelszone.

Beispiel

Beispiel: Bedeutung einer Zollunion

Gehen das Land A und das Land B vertraglich eine Zollunion ein, können Güter (zum Beispiel Kühlschränke) von Unternehmen aus Land A zollfrei in das Land B geliefert werden – und umgekehrt.

Liefern hingegen Unternehmen aus dem nicht an der Zollunion teilnehmenden Land C Kühlschränke in Land A oder Land B, fällt ein einheitlicher Importzoll an, zum Beispiel 10 % des Warenwertes, der dann vom belieferten Land (A oder B) vereinnahmt wird (und gegebenenfalls innerhalb der Zollunion nach einem Schlüssel verteilt wird).