Ausbildung

Ausbildung Definition

Die Berufsausbildung als eine mögliche Maßnahme der Personalbildung soll nach § 1 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

  • die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang vermitteln und
  • den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen ermöglichen.

Als Ausbildung zählt neben der Berufsausbildung aber natürlich auch ein Studium.

Berufsausbildung und Studium verbindet, dass sie mit Prüfungen und einem Abschluss enden und man anschließend einen Beruf – nicht nur eine Tätigkeit – ausüben kann.

Beispiele

  • Berufsausbildung zum Koch in einem Restaurant einschließlich Besuch der Berufsschule;
  • Wirtschaftsstudium mit Schwerpunkt Controlling;
  • Pilotenausbildung an einer privaten Flugschule.