Eigenkapital

Eigenkapital Definition

Das Eigenkapital ist der Teil des Kapitals, der den Eigentümern zusteht. Es lässt sich auch als Saldo aus Vermögen und Schulden definieren ("Residualgröße").

Das Eigenkapital ist in der Bilanz aus der Passivseite ersichtlich: es umfasst bei Kapitalgesellschaften die in § 266 Abs. 3 A. HGB aufgeführten Bilanzposten.

Das Gegenstück zum Eigenkapital ist das Fremdkapital; Eigenkapital und Fremdkapital zusammen stellen das Gesamtkapital des Unternehmens dar.

§ 272 HGB enthält Regelungen zum Ausweis des Eigenkapitals. Negatives Eigenkapital ist bei Kapitalgesellschaften nach § 268 Abs. 3 HGB besonders auszuweisen und zeigt eine bilanzielle Überschuldung an.

Alternative Begriffe: bilanzielles Eigenkapital, equity (englisch), Reinvermögen.

Eigenkapital Bilanz

Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft

Das Eigenkapital umfasst bei einer Kapitalgesellschaft (v.a. GmbH, AG) nach § 266 Abs. 3 A. HGB folgende Bilanzposten:

Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft
Bilanz
    Gezeichnetes Kapital 1.000.000 €
    Kapitalrücklage 4.000.000 €
    Gewinnrücklagen 2.000.000 €
    Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0 €
    Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1.000.000 €

In einer Konzernbilanz sind zudem noch die Anteile anderer Gesellschafter (Minderheitenanteile) innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen (§ 307 Abs. 1 HGB).

Eigenkapital einer haftungsbeschränkten Personengesellschaft

Für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB, die keine natürliche Person als Vollhafter haben (v.a. GmbH & Co. KG) gelten für den Eigenkapitalausweis die Regelungen des § 264c Abs. 2 HGB. Anstelle des Gezeichneten Kapitals sind unter dem Bilanzposten Kapitalanteile die Kapitalanteile der Gesellschafter auszuweisen.

Negatives Eigenkapital

Das Eigenkapital kann durch Verluste aufgebraucht und darüber hinaus negativ werden.

§ 268 Abs. 3 HGB schreibt für Kapitalgesellschaften vor, dass in dem Fall auf der Aktivseite (!) ein gesonderter Posten Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen ist.

Beispiel: Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Eine Aktiengesellschaft wird 2012 mit lediglich 50.000 € Grundkapital gegründet; zudem wird ein Bankdarlehen von 50.000 € aufgenommen. In ihrem ersten Geschäftsjahr 2012 erleidet die AG einen Jahresverlust in Höhe von 60.000 €.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2012 werden beim Eigenkapital nicht in Summe -10.000 € ausgewiesen, sondern das Eigenkapital wird in Summe mit 0 € ausgewiesen, und die 10.000 € wechseln die Bilanzseite: auf der Aktivseite wird als letzter Bilanzposten ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 10.000 € ausgewiesen.

(Durch den Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 10.000 € auf der Passivseite wird das Eigenkapital auf 0 € gebracht.)

Bilanzausweis: Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Aktiva Bilanz Passiva
Forderungen 20.000 Gezeichnetes Kapital 50.000
Bankguthaben 20.000 Jahresfehlbetrag -60.000
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.000 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.000
    Bankdarlehen 50.000
Bilanzsumme 50.000 Bilanzsumme 50.000

In dem Fall liegt eine bilanzielle Überschuldung vor: das Vermögen deckt nicht mehr die Schulden.

Dies wird auch als Unterbilanz bezeichnet.

Eigenkapital: Vermögen abzgl. Schulden

Das Eigenkapital lässt sich auch immer als Saldo von Vermögen (Forderungen 20.000 € + Bankguthaben 20.000 €) abzgl. Schulden (Bankdarlehen 50.000 €) berechnen (hier: -10.000 €).

Eigenkapital: Merkmale, Vorteile, Nachteile

Vgl. hierzu Eigenfinanzierung.

Eigenkapitalerhöhung

Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft kann z.B. durch Kapitalerhöhungen erhöht werden. Darüber hinaus erhöht es sich durch einbehaltene (d.h. nicht ausgeschüttete) Gewinne (Gewinnthesaurierung).

Bedeutung / Kennzahlen

Das Eigenkapital spielt bei der Beurteilung eines Unternehmens eine große Rolle. Wichtige Kennzahlen sind