Umschulung

Umschulung Definition

Umschulung als eine mögliche Maßnahme der Personalbildung bzw. Personalentwicklung soll nach § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.

Beispielhafte Gründe für eine Umschulung:

  • Im Unternehmen fallen Tätigkeiten nach einer organisatorischen Umstrukturierung oder aufgrund von Maschinen, Robotern, Automatisierung, Künstlicher Intelligenz oder Ähnlichem weg;
  • Ein Produktionsmitarbeiter kann nach langer Krankheit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr körperlich arbeiten; er lässt sich auf Bürokaufmann umschulen;
  • Eine Controllerin ist mit ihrer Arbeit dauerhaft unzufrieden („Im falschen Job gelandet …“), sie möchte lieber Kundenkontakt und schult auf eine Vertriebstätigkeit um.