Fakturierung

Fakturierung Definition

Fakturierung bedeutet Rechnungsstellung (einschließlich der Verbuchung als Umsatz bzw. Forderung), fakturieren heißt eine Rechnung stellen und Faktura ist die Rechnung selbst.

Beispiel

Ein Ölhändler liefert an einen Haushalt 5.000 Liter Heizöl, erstellt ein paar Tage später eine Rechnung darüber und sendet diese per Post an den Haushalt.

Für eine korrekte Rechnung sind die Vorschriften des § 14 UStG zu beachten, vor allem muss die Rechnung alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG (Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Entgelt und so weiter) enthalten.

Wichtig für Unternehmer ist es, dafür zu sorgen, dass alle Lieferungen und Leistungen abgerechnet werden und nichts vergessen wird. Das heißt: auf jeden Lieferschein muss eine Rechnung folgen und Dienstleister wie Rechtsanwälte, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer müssen ihre mittels Zeiterfassung aufgezeichneten Stunden abrechnen.

Hier müssen bei größeren Unternehmen die IT-Systeme helfen, um regelmäßig noch offene (nicht abgerechnete) Lieferungen und Leistungen zu finden und abzurechnen.