Initial Public Offering (IPO)

Initial Public Offering Definition

Ein Initial Public Offering (kurz: IPO) bezeichnet den Börsengang eines Unternehmens, das heißt, die Aktien der Aktiengesellschaft werden erstmals öffentlich einem breiteren Publikum zum Kauf angeboten, an der Börse gelistet und können somit gehandelt werden.

Technisch handelt es sich dabei um eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, bei der neue Aktien ausgegeben werden; teilweise verkaufen mit dem Börsengang auch Altaktionäre ihre Aktien.

Gründe

Gründe für einen Börsengang gibt es mehrere:

  • das Unternehmen kann jetzt Millionen potentieller Anleger ansprechen und erhält frisches Kapital für Wachstum (Entwicklung neuer Produkte, Erschließung neuer Märkte etc.);
  • die bereits vor dem Börsengang beteiligten Altgesellschafter (vor allem Gründer, Venture Capital-Firmen, Business Angels) können Teile ihres im Unternehmen gebundenen Vermögens zu Geld machen, indem sie Anteile verkaufen;
  • der Wert des Unternehmens lässt sich an der Börse ablesen und der Kurs ist ein wichtiger Indikator dafür, wie gut sich das Unternehmen schlägt; variable Bestandteile der Managementgehälter können an die Kursentwicklung ("Performance") geknüpft werden;
  • der Bekanntheitsgrad des Unternehmens erhöht sich (tägliche Börsennachrichten).

Folgen

Der Börsengang selbst kostet viel Geld: Erstellung des Börsenprospekts, Provisionen der beteiligten Bank / des Bankenkonsortiums, "Road Show" / weltweite Präsentation vor potentiellen Investoren.

Zudem sind anschließend strenge Auflagen (vor allem die Rechnungslegung / Berichterstattung betreffend) zu erfüllen und der administrative Aufwand steigt.

Alternative Begriffe: Börseneinführung, Going Public.

Beispiel

Beispiel: Initial Public Offering

Die Suchmaschinen AG befand sich bisher zu 100 % in den Händen der beiden Gründer Anna und Bernd; beide hielten 500.000 Stückaktien und somit 50 % der insgesamt 1.000.000 Stückaktien.

Nun soll ein Börsengang erfolgen, da das Unternehmen Geld für die Expansion benötigt.

Es wird eine Kapitalerhöhung in Höhe von weiteren 1.000.000 Stückaktien durchgeführt; diese sollen beim Börsengang für je 100 € pro Stück veräußert werden, das bringt 100 Mio. € an frischem Kapital für das Unternehmen.

Kaufen die Gründer keine der neuen Aktien, halten sie nach dem Börsengang noch 50 % der AG (ihre 1.000.000 alten Aktien; die Käufer halten ebenfalls 1.000.000 Aktien, also jeweils 50 % der insgesamt 2.000.000 Aktien).

In der Folge können die Aktien an der Börse gehandelt, dass heißt jederzeit gekauft und verkauft werden; der Preis / Kurs der Aktie wird laufend festgestellt.