Repräsentanzbüro

Repräsentanz Definition

Eine Möglichkeit des Markteintritts in andere Länder: Ein deutsches Unternehmen könnte in der Schweiz eine Repräsentanz bzw. ein Repräsentanzbüro eröffnen, um den Schweizer Markt zu bearbeiten.

Das Repräsentanzbüro besteht vielleicht anfangs nur aus einem und später aus wenigen Mitarbeitern, einer angemieteten Bürofläche (oder sogar nur Homeoffice); nach und nach erschließt es den Markt, pflegt Kontakte zu Distributoren / Vertriebspartnern, macht lokale Werbung, gewinnt Kunden usw.; gelingt das nicht, kann es auch wieder geschlossen werden.

Eine Repräsentanz ist weniger aufwändig und kapitalintensiv als eine Zweigniederlassung oder eine (rechtlich selbständige) Vertriebsgesellschaft, die nach den Vorschriften des jeweiligen Landes rechtlich gegründet werden muss, ein Mindestkapital, eine eigene Geschäftsführung, eine eigene Buchführung inkl. Jahresabschluss usw. benötigt. Sie ist ein Teil des Unternehmens, d. h. die Mitarbeiter sind beim Unternehmen angestellt und weisungsgebunden.

Es gibt im deutschen Recht keine gesetzliche Grundlage für eine Repräsentanz (im Gegensatz zu z. B. Zweigniederlassungen nach § 13 ff. HGB oder Betriebsstätten im Steuerrecht), in anderen Ländern teilweise schon.

Eröffnet ein ausländisches Unternehmen eine Repräsentanz in Deutschland, kann dies deshalb z. B. steuerlich als Betriebsstätte gewertet werden (das ausländische Unternehmen wird weiter von einer Repräsentanz sprechen).

Fazit: Mit einem Repräsentanzbüro kann ein Unternehmen erst mal klein und deshalb noch relativ risikoarm – ggf. als Testballon – anfangen, in Märkte anderer Länder einzutreten.