§ 277 HGB

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen Definition

Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge Definition

Niederstwertprinzip

Das Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 und Abs. 4 HGB) gilt für die Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag und ist die Ursache für außerplanmäßige Abschreibungen. Für Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip, für Anlagevermögen das gemilderte Niederstwertprinzip (bei dauerhafter Wertminderung).

Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Definition

Außerordentliches Ergebnis

Definition Außerordentliches Ergebnis

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