Reverse-Charge-Verfahren

Reverse-Charge-Verfahren

Reverse-Charge-Verfahren Definition

Im Normalfall muss der liefernde oder leistende Unternehmer als Steuerschuldner die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen (z.B. ein Supermarkt oder ein Handwerker).

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