Gewinnrücklagen sind – neben Gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnvortrag und Jahresüberschuss – Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft.
Die offene Selbstfinanzierung bzw. Gewinnthesaurierung bezeichnet die Finanzierung aus im Unternehmen erwirtschafteten Gewinnen, die im Unternehmen belassen, d.h. nicht an die Eigentümer bzw. Anteilseigner ausgeschüttet werden.