Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Definition

Durch die unterschiedlichen Steuergesetzgebungen in zum Beispiel Deutschland, Italien, Frankreich und so weiter kann es vorkommen, dass ein und derselbe Sachverhalt von 2 oder mehr Ländern besteuert (würde), man spricht von Doppelbesteuerung.

Doppelbesteuerungsabkommen (kurz: DBA) und andere Maßnahmen sollen die Doppelbesteuerung verhindern oder abmildern.

Man unterscheidet:

  • unilaterale Maßnahmen: ein Land verzichtet auf die Besteuerung;
  • bilaterale Maßnahmen/Verträge: 2 Ländern verhandeln und schließen ein Doppelbesteuerungsabkommen;
  • multilaterale Maßnahmen/Verträge: mehrere Länder verhandeln und schließen ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Alternative Begriffe: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Methoden

Um Doppelbesteuerung zu verhindern oder zu vermeiden, werden verschiedene Methoden angewendet:

Freistellungsmethode

Die Freistellungsmethode sorgt dafür, dass die relevanten Einkünfte in einem der beiden Länder von der Besteuerung freigestellt werden (das heißt, einer der beiden Staaten verzichtet auf die Besteuerung).

Laut § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG unterliegen die Einkünfte aber zumindest dem Progressionsvorbehalt.

Freistellungsmethode Beispiel

Die Mieteinnahmen in Höhe von jährlich 12.000 € aus einer Wohnung in Spanien, die einem Deutschen gehört, seien aufgrund der Steuergesetze beider Länder sowohl in Spanien als auch in Deutschland steuerpflichtig.

Stellt Deutschland die Mieteinkünfte im DBA Deutschland-Spanien frei, unterliegen sie lediglich noch in Spanien der Besteuerung.

Die Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt, deshalb werden die 12.000 € in Deutschland bei der Berechnung des Steuertarifs berücksichtigt: der Steuersatz steigt dadurch, die 12.000 € werden aber nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen, sondern sind in Deutschland steuerfrei.

Anrechnungsmethode

Bei der Anrechnungsmethode wird die im Ausland erhobene Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.

Anrechnungsmethode Beispiel

In Fortführung des obigen Beispiels sei angenommen, dass für die Mieteinnahmen laut deutschem Steuerrecht 4.000 € Steuern zu entrichten wären, die spanische Steuer betrage 3.000 €.

In dem Fall werden die in Spanien geleisteten Steuern in Höhe von 3.000 € auf die deutsche Steuer angerechnet.

Abzugsmethode

Bei der Abzugsmethode wird die im Ausland erhobene Steuer von der inländischen Steuerbemessungsgrundlage (wie Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten) abgezogen.