Forfaitierung
Forfaitierung Definition
Forfaitierung bezeichnet den Verkauf von Forderungen gegenüber ausländischen Kunden aus dem Exportgeschäft und stellt somit sowohl eine Form des Factorings als auch der Exportfinanzierung dar.
Ankäufer der Forderungen (Forfaiteur) sind z.B. Kreditinstitute.
Die Besonderheit der Forfaitierung besteht darin,
- dass gegenüber dem Exporteur (Forfaitist) kein Rückgriffsrecht für den Fall besteht, dass der Kunde die Forderung nicht bezahlt bzw. bezahlen kann (der Forfaitist haftet allerdings für den rechtlichen Bestand der Forderung, d.h. v.a. die zugrunde liegende Lieferung oder Leistung) und
- dass es sich in der Regel um langfristige Forderungen mit Laufzeiten bis zu mehreren Jahren handelt.
Alternative Begriffe: Forderungsfinanzierung, Forderungsverkauf.
Risikoübernahme durch Forfaiteur
Der Forfaiteur übernimmt z.B. das
- Ausfallrisiko
- Währungsrisiko sowie das
- politische Risiko (z.B. Transferrisiko).
Merkmale der Forfaitierung
Die Forfaitierung ist in der Regel verbunden mit
- langen Zahlungszielen,
- großen Volumina der einzelnen Forderungen sowie der
- Absicherung durch z.B. Bankbürgschaft, Wechsel, Akkreditiv oder staatliche Exportkreditversicherung.
Einsatzgebiete
Neben den klassischen Exportgeschäften z.B. im Anlagenbau wird Forfaitierung auch immer mehr bei Leasinggeschäften eingesetzt.
Vorteile und Nachteile der Forfaitierung
Vorteile der Forfaitierung
Das exportierende Unternehmen kann seinen Kunden ein längeres Zahlungsziel einräumen und gleichzeitig sofort die entsprechende Liquidität vereinnahmen. Der Forfaiteur übernimmt das Kreditrisiko.
Nachteil der Forfaitierung
Der Nachteil liegt in den in der Regel hohen Kosten.
Unterschiede zwischen Forfaitierung und Factoring
Das Factoring betrifft in der Regel kurzfristige (innerhalb weniger Tage oder Wochen fällige) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus werden beim Factoring nicht einzelne, große Forderungen verkauft, sondern eine Vielzahl (oftmals alle) von Kundenforderungen.