Freigrenze

Freigrenze Definition

Eine Steuerfreigrenze stellt einen Höchstbetrag dar, bis zu dem keine Steuer anfällt bzw. erhoben wird. Wird die Freigrenze auch nur knapp überschritten, ist der gesamte Betrag zu versteuern.

Beispiel

In § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG wird eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte in Höhe von 600 € definiert. D.h., erzielt ein Steuerpflichtiger in einem Jahr einen Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften z.B. in Höhe von 500 €, ist dieser Gewinn komplett steuerfrei. Beträgt der Gesamtgewinn hingegen z.B. 700 €, sind die gesamten 700 € zu versteuern. Aufgrund des Gesetzestextes ("... weniger als 600 Euro ..."), wirkt die Freigrenze bzw. Steuerfreiheit bis 599,99 €.

Im Gegensatz zu einem Freibetrag wird hier also nicht zumindest in jedem Fall ein Teil freigestellt, sondern es handelt sich um eine Hürde, ab der die Steuer zuschlägt.