Hilfskostenstellen

Hilfskostenstellen Definition

Als Hilfskostenstellen bezeichnet man die Kostenstellen eines Unternehmens, die nicht mit der Herstellung und dem Verkauf der Produkte befasst sind, sondern die anderen Unternehmensbereiche (Kostenstellen) durch ihre Tätigkeit unterstützen.

Zu den Hilfskostenstellen gehören z.B. die Werkskantine, der Fuhrpark oder die unternehmenseigene Instandhaltungs- und Reparaturabteilung.

Alternative Begriffe: allgemeine Kostenstellen, sekundäre Kostenstellen, Vorkostenstellen.

Verrechnung der Hilfskostenstellen

Die Kosten der jeweiligen Hilfskostenstelle (z.B. Kantine) werden "gesammelt" und anschließend nach einem Umlageschlüssel (z.B. Anzahl der Mitarbeiter je Kostenstelle) auf die Hauptkostenstellen verteilt.

Beispiel

Die Kantine hat in einem Monat Kosten von 20.000 €. Es gibt im Unternehmen 100 Mitarbeiter, die gratis verköstigt werden. Arbeiten davon 50 Mitarbeiter in der Fertigung, werden auf die Fertigungskostenstellen (Hauptkostenstellen) 50 % der Kosten der Kantine belastet, d.h. 10.000 €.

Weitere Umlageschlüssel könnten gefahrene km für den Fuhrpark oder Quadratmeter für die Gebäudeinstandhaltung sein.

Dabei liefern i.d.R. auch die Hilfskostenstellen untereinander Leistungen, z.B. die Kantine für die Mitarbeiter der Gebäudeinstandhaltung.

Das Verfahren für die Weiterverrechnung und Umlage nennt man innerbetriebliche Leistungsverrechnung, mit verschiedenen Methoden wie dem Anbauverfahren, dem Stufenleiterverfahren oder dem Gleichungsverfahren.

D.h., im Gegensatz zu den Hauptkostenstellen (wie z.B. Einkaufsabteilung, Werkstatt, Montage etc.) werden für die Hilfskostenstellen (z.B. Werkskantine) keine Gemeinkostenzuschlagssätze gebildet, die dann in die Produktkalkulation direkt eingehen. Vielmehr werden diese Kosten auf die anderen Kostenstellen umgelegt, gehen in deren Zuschlagssätze und damit indirekt in die Produktkalkulation ein.