Stufenleiterverfahren

Stufenleiterverfahren Definition

Beim Stufenleiterverfahren werden die Hilfskostenstellen im Idealfall so in einer Reihenfolge im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) von links nach rechts angeordnet, dass die linken Hilfskostenstellen von den nachfolgenden rechten Hilfskostenstellen keine Leistungen empfangen; die realen Leistungsbeziehungen sind oft anders, so dass in dem Fall die Hilfskostenstelle, die wertmäßig am wenigsten Leistungen von den anderen Hilfskostenstellen empfängt, ganz links angeordnet wird.

Stufenleiterverfahren Beispiel

Es gibt 2 Hilfskostenstellen: Fuhrpark und (werkseigene) Stromerzeugung. Die Kostenstelle Fuhrpark bezieht Strom, aber die Stromerzeugung benötigt keine Fuhrparkleistungen. Deshalb wird Stromerzeugung an 1. Stelle links angeordnet, es folgt Fuhrpark an 2. Stelle.

Die (primären) Gemeinkosten der Hilfs-KoSt Stromerzeugung seien in einem Monat 10.000 €, es wurden 100.000 kWh erzeugt. Der Kostensatz ist somit 10.000 €/100.000 kWh = 0,10 €/kWh.

Fuhrpark hat (primäre) Gemeinkosten von 20.000 €, die bereitgestellten km betragen 20.000. Hat die Hilfskostenstelle Fuhrpark 5.000 kWh bezogen, werden ihr 5.000 kWh × 0,10 €/kWh = 500 € belastet bzw. weiterverrechnet. Der Kostensatz Fuhrpark berechnet sich dann so: (20.000 € + 500 €) / (20.000 km) = 1,025 €/km.

Die Reihenfolge wäre auch so, wenn die Hilfskostenstelle Stromerzeugung eine geringe Leistung (z.B. 200 km) von der KoSt Fuhrpark bezogen hätte. In dem Fall würde man die Leistungsabgabe von rechts nach links nicht verrechnen, allerdings würde die gelieferte Leistung abgezogen, so dass nur die an die weiteren Kostenstellen abgegebenen Leistungen im Nenner stehen: Kostensatz Fuhrpark = (20.000 € + 500 €) / (20.000 km - 200 km) = 1,035 €/km.

Als Alternative zum Stufenleiterverfahren gibt es für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung das genauere, aber aufwändigere Simultanverfahren (Gleichungsverfahren) und das Anbauverfahren.

Alternative Begriffe: Treppenumlageverfahren, Treppenverfahren.