Identitätsprinzip

Identitätsprinzip Definition

Das von Paul Riebel in den 1950er Jahren entwickelte Identitätsprinzip ist ein – etwas theoretisches – Prinzip der Kostenrechnung, wie bzw. wann man

  • Einzelkosten auf Bezugsobjekte oder
  • Kosten und Erlöse einander

zuordnen darf.

Ein Bezugsobjekt kann ein Kostenträger (v. a. ein Produkt) sein, aber auch ein Auftrag.

Das Identitätsprinzip fordert, dass eine Zuordnung nur erfolgen darf, wenn die Kosten auf dieselbe Entscheidung zurückzuführen sind.

Beispiel

Ein Unternehmen erhält einen Auftrag und kalkuliert diesen vorab, bevor es den Auftrag annimmt.

Es darf dann z. B. die Mietkosten der Produktionshalle nicht in die Kosten des Auftrags einbeziehen, da die Mietkosten sowieso vorhanden sind – egal, ob der Auftrag angenommen wird oder nicht.

Die Materialkosten für den Auftrag hingegen muss sie einbeziehen: ohne die Entscheidung für den Auftrag keine (zusätzlichen) Materialkosten.

Nach Riebel verursachen nicht direkt die erstellten Leistungen die Kosten, sondern die beiden Größen zugrundeliegende Entscheidung.

Entscheidungen und Bezugsobjekte für die Kosten haben dabei drei Dimensionen: 1) was in welcher Menge hergestellt wird (z. B. Produkt oder Produktgruppe), 2) in welchem Bereich dies geschieht (Unternehmen, Werk, Abteilung) und 3) in welchem Zeitraum (Monat usw.).

Umlagen von Gemeinkosten wie Miete oder Abschreibungen, z. B. über prozentuale Zuschlagssätze, verbieten sich nach dem Prinzip (in der Praxis ist die Zuschlagskalkulation aber weit verbreitet – das Identitätsprinzip hat also ein schweren Stand in der Unternehmensrealität).

Paul Riebel hat basierend auf dem Identitätsprinzip ein eigenes Kostenrechnungssystem – die relative Einzelkostenrechnung – entwickelt, die man aber so bei Unternehmen nicht finden wird.

Neben dem Identitätsprinzip gibt es noch weitere (auch wirklich angewandte) Konzepte der Kostenzuordnung, z. B. das Verursachungsprinzip, das Tragfähigkeitsprinzip, das Durchschnittsprinzip oder das Proportionalitätsprinzip.