Investitionsquote

Investitionsquote Definition

Die Investitionsquote als Kennzahl gibt das Verhältnis der im Geschäftsjahr getätigten Investitionen in das Anlagevermögen im Verhältnis zum gesamten Anlagevermögen an.

Bei der Interpretation bzw. dem Unternehmensvergleich mittels der Investitionsquote sind die

  • Branche (Sachanlagenintensiv?),
  • Finanzierungspolitik (Leasing?) und die
  • angewandte Bilanzierung (Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände?)

zu berücksichtigen.

Investitionsquote Formel

Die Investitionsquote berechnet sich nach folgender Formel:

Investitionsquote = Investitionen / Anlagevermögen.

Die Investitionen entsprechen dabei den im Geschäftsjahr aufgewendeten (Netto-)Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Die Investitionen können von Seiten externer Bilanzleser im Falle von Kapitalgesellschaften dem Anlagengitter (§ 284 Abs. 3 HGB) entnommen werden.

Das Anlagevermögen kann der Handelsbilanz bzw. dem Anlagengitter entnommen werden. Es wird häufig zu den historischen Anschaffungskosten angesetzt.

Aussage der Investitionsquote

Eine hohe Investitionsquote eines Unternehmens deutet darauf hin, dass

  • das Anlagevermögen entsprechend erneuert und damit auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten wird;
  • Erweiterungsinvestitionen ("Investitionen in die Zukunft") getätigt werden.

Einschränkungen der Aussagekraft

Handelt es sich jedoch um Unternehmen, die eher in immaterielle Vermögenswerte (Patente, Software, Internetauftritte und so weiter) investieren, ist die Investitionsquote unter Umständen gering, falls die entsprechenden Aufwendungen - zum Beispiel aufgrund § 248 Abs. 2 HGB - nicht aktiviert werden (können).

Auch Firmen, die zum Großteil ihr Anlagevermögen leasen, werden eine geringe Investitionsquote aufweisen.

Die Investitionsquote ist somit vor dem Branchenhintergrund, der Finanzierungspolitik und der angewandten Bilanzierung zu betrachten.

Beispiel Investitionsquote

Beispiel: Berechnung der Investitionsquote

Eine kleine, neu gegründete Mietwagenfirma weist zum 1. Januar 01 im Anlagengitter ein Anlagevermögen zu historischen Anschaffungskosten in Höhe von 120.000 Euro aus.

Das Anlagevermögen besteht ausschließlich aus 4 identischen PKW, die im Vorjahr für jeweils 30.000 Euro (netto) erworben wurden.

Im Geschäftsjahr 01 wurde eine weiterer identischer PKW für 30.000 Euro erworben.

Berechnung der Investitionsquote

Die Investitionsquote beträgt:

Investitionsquote = 30.000 Euro / 120.000 Euro = 25 %.

Interpretation der Investitionsquote

Diese Investitionsquote deutet auf ein wachsendes Unternehmen hin, eventuell musste auch ein PKW aufgrund der (im Falle einer Mietwagenfirma mit hohen Umsätzen verbundenen) starken Nutzung bereits vorausschauend ersetzt werden (in den historischen Anschaffungskosten sind noch alle 4 alten PKW enthalten; verschrottete PKW wären bereits ausgebucht worden).

Durch die Inflation wird die Betrachtung allerdings etwas verzerrt. Angenommen, der Kaufpreis des in 01 erworbenen PKW beträgt nicht 30.000 Euro, sondern 40.000 Euro (Extrembeispiel: entspricht einer Inflationsrate von 33 %).

Dann wäre die Investitionsquote 33 % (40.000 Euro / 120.000 Euro). Dies spiegelt den Sachverhalt jedoch nicht mehr korrekt wider, da nicht ein Drittel, sondern lediglich ein Viertel des Anlagevermögens ersetzt wurde. Die Investitionsquote ist "zu hoch".

In der Realität ist die Inflation viel niedriger, dadurch ist die Verzerrung in der Regel gering.

Wäre der neue PKW geleast worden, wäre die Investitionsquote 0 (der Zähler der Formel wäre 0 €).