Kartell

Kartell Definition

Von einem Kartell spricht man, wenn sich mehrere rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmen absprechen, vor allem bezüglich ihrer Verkaufspreise (Preiskartell).

Die Kartellbildung setzt in der Regel voraus, dass nur wenige Anbieter auf dem Markt tätig sind (Oligopol).

Alternative Begriffe: (Illegale) Preisabsprachen.

Kartellabsprachen

Die Absprachen können sich auch

  • auf Mengen beziehen (wodurch dann aber wiederum durch die Beschränkung der Angebotsmenge die Preise steigen sollen),
  • auf eine regionale Einteilung (Unternehmen A wird der westliche Markt überlassen, Unternehmen B der nördliche Markt etc.),
  • auf Kundengruppen (Unternehmen A übernimmt Großkunden, Unternehmen B kleinere Kunden) oder
  • auf andere wettbewerbsbezogene Aspekte.

Kartellverbot

Die Kartellbildung ist in den meisten Ländern (auch in Deutschland und in der EU) verboten, durch Kartellbehörden überwacht und im Falle der Aufdeckung mit Kartellstrafen sanktioniert, da Kartelle den Wettbewerb einschränken und Verbrauchern durch die vereinbarten höheren Preise schaden.

Kartellverfahren gab es in Deutschland in ganz verschiedenen Branchen (Kaffee, Zucker, Zement), ebenso Kartellstrafen in teils dreistelliger Millionenhöhe.

Ausnahme: Staat erlaubt Kartelle

In Ausnahmefällen kann der Staat Kartelle bzw. Absprachen zulassen, zum Beispiel Absprachen bezüglich Forschung und Entwicklung, wenn eine neue Technologie entwickelt werden soll und nicht alle Unternehmen (ineffizienterweise) dasselbe entwickeln sollen, sondern jeder bestimmte Teile der Technologie; oder auch, wenn ein ganzer Wirtschaftszweig vor dem Untergang durch ruinöse Preise geschützt werden soll.

Zulässig sind mitunter auch sogenannte Mittelstands- und Rationalisierungskartelle.

Beispiel

Beispiel: Kartellbildung

Anbieter A und B stehen im Wettbewerb zueinander, teilen sich aber als Oligopolisten den Markt für Kaffeebohnen und verkaufen diese an Supermärkte etc. für 8 € je kg, bei Selbstkosten von 7 € je kg.

Sie sprechen sich ab, dass sie beide gleichzeitig die Preise anziehen und Kaffeebohnen in Zukunft für 10 € anbieten.

Der Gewinn der Unternehmen vervielfacht sich durch die Maßnahme, beide Unternehmen können auskömmlich leben.

Die Konsumenten zahlen pro kg 2 € mehr / zu viel, in Summe sind das Milliarden € pro Jahr; sie sind die Geschädigten.

Kartell vs. Konzern

Absprachen in wirtschaftlich abhängigen Strukturen – mehrere Unternehmen bilden einen Konzern – sind hingegen üblich und zulässig: ein Konzernunternehmen will dem anderen üblicherweise möglichst keine Konkurrenz machen, deshalb werden Preise, regionale Zuständigkeiten, Produktentwicklungen etc. im Konzern abgestimmt.