Kurzfristige Preisuntergrenze

Definition

Die kurzfristige Preisuntergrenze (oftmals in der Kostenrechnung als KPU abgekürzt)

  • liegt dort, wo die variablen Kosten gerade noch gedeckt werden (das heißt, die Fixkosten werden nicht gedeckt)
  • findet zum Beispiel Anwendung bei Entscheidungen über eine Auftragsannahme (Beispiel: Soll ich den von einem wichtigen Kunden angebotenen Großauftrag zu einem Preis unterhalb meines "Listenpreises" (Normalpreis) annehmen?).

Der Begriff kurzfristige Preisuntergrenze ist eventuell etwas missverständlich: es geht nicht um eine Preisuntergrenze, die kurzfristig im Sinne von beispielsweise "gültig für 4 Wochen" ist, sondern um die Preisuntergrenze im Einzelfall bzw. in der konkreten Entscheidungssituation.

Alternative Begriffe: Absolute Preisuntergrenze.

Formel

Die kurzfristige Preisuntergrenze lässt sich als Formel wie folgt darstellen:

Kurzfristige Preisuntergrenze = variable Kosten (pro Stück).

In Höhe der Fixkosten entsteht dann ein negatives Betriebsergebnis.

Die obige Formel kann genutzt werden, wenn man die variablen Kosten pro Stück bereits kennt.

Alternativ eine andere Formel, die über die variablen Gesamtkosten geht:

Kurzfristige Preisuntergrenze = Kv / x

Mit Kv für die variablen Gesamtkosten und x für die produzierte und vertriebene Stückzahl.

Beispiel

Die kurzfristige Preisuntergrenze berechnen heißt die variablen Kosten pro Stück (variable Stückkosten) berechnen:

Eine Mietwagenfirma habe nur einen Mietwagen und dieser fährt auch nur 10.000 km in einem Jahr.

Folgende Kosten fallen an:

  • Benzinkosten: 2.000 Euro (10.000 km mit 10 Liter Verbrauch auf 100 km und 2 Euro je Liter);
  • Abschreibungen: 6.000 Euro;
  • Kfz-Versicherung: 1.200 Euro;
  • Kfz-Steuer: 800 Euro.

Dabei seien die Benzinkosten die einzigen variablen Kosten (diese steigen mit den gefahrenen km) und die anderen Kosten seien Fixkosten (diese fallen unabhängig von der Fahrleistung an).

Die jährlichen Gesamtkosten sind also in Summe 10.000 Euro.

Je gefahrenen km sind das Selbstkosten in Höhe von 1 Euro.

Langfristige Preisuntergrenze: Basis für den "Listenpreis"

Das heißt die Mietwagenfirma verdient erst Geld, sofern sie den km für mehr als 1 Euro (die langfristige Preisuntergrenze) berechnet.

Kurzfristige Preisuntergrenze: Basis für Verhandlungsspielraum

Die variablen Kosten Kv (für das Benzin) betragen in Summe 2.000 Euro.

KUP = Kv / x = 2.000 Euro / 10.000 km = 0,20 Euro je km (variable Stückkosten).

Kurzfristig könnte die Mietwagenfirma somit auch einen Auftrag annehmen, der unter 1 Euro, aber über 0,20 Euro je km (kurzfristige Preisuntergrenze) liegt.

Bietet ein Kunde zum Beispiel 0,50 Euro je km für eine Strecke von 1.000 km, so deckt dieser Zusatzauftrag zwar nicht die Selbstkosten in Höhe von 1 Euro je km, die Differenz (0,30 Euro = Deckungsbeitrag) zwischen Verkaufspreis (0,50 Euro) und variablen Kosten (0,20 Euro) deckt jedoch zumindest einen Teil der Fixkosten (Versicherung, Kfz-Steuer und so weiter) des Unternehmens.

Auswirkung der Entscheidung

Nimmt das Unternehmen den Auftrag an, hat es

  • Mehrkosten in Höhe von 1.000 km × 0,20 Euro = 200 Euro und einen
  • Mehrerlös in Höhe von 1.000 km × 0,50 Euro = 500 Euro.

Das heißt, bei Auftragsannahme hat das Unternehmen 300 Euro mehr in der Kasse, als wenn es den Auftrag ablehnt.

Zusammenhang mit Deckungsbeitrag

Die kurzfristige Preisuntergrenze ist eng mit der Deckungsbeitragsrechnung verknüpft.

Die kurzfristige Preisuntergrenze liegt dort, wo ein Deckungsbeitrag (das heißt die Differenz zwischen dem Erlös pro Stück und den variablen Kosten pro Stück) in Höhe von 0 erzielt wird.

Bei einem Preis von 0,20 Euro je km ist der Deckungsbeitrag 0: Erlös 0,20 Euro - variable Kosten 0,20 Euro = 0 Euro.