Markteintrittsbarrieren

Markteintrittsbarrieren Definition

Markteintrittsbarrieren sind zu überwindende Hindernisse, wenn ein neues Unternehmen den Markt betritt oder ein bestehendes Unternehmen in neue Märkte geht.

Zu den Markteintrittsbarrieren gehören z. B.

  • ein hoher Kapitalbedarf (um eine neue Autofirma zu gründen, bräuchte man wohl einige Milliarden an Kapital; ebenso für Öl-, Pharma- und Telekommunikationsunternehmen);
  • Zugangsbeschränkungen (z. B. Taxi-Lizenzen, Mobilfunk-Lizenzen, Patente, in kleinerem Rahmen auch fachliche Voraussetzungen wie Steuerberaterexamen, Wirtschaftsprüferexamen, Meistertitel etc.);
  • Märkte, die von einem oder wenigen Anbietern mit starken Marken dominiert werden;
  • Konkurrenten, die hohe Stückzahlen produzieren und aufgrund der Economies of Scale niedrige Stückkosten haben, die schwer zu unterbieten sind;
  • politische Zugangsbeschränkungen (z. B. die Notwendigkeit in einigen Ländern für ausländische Investoren, mit einheimischen Investoren Joint Ventures eingehen zu müssen, um Marktzugang zu erhalten), weitere Handelsbeschränkungen bzw. -hemmnisse und kulturelle Barrieren bei Auslandsmärkten sowie staatliche Regulierungen;
  • die Kunden haben sich für ein System entschieden (E-Reader, Spielekonsole, Betriebssystem für Computer oder Smartphone) und sind dann technisch an das System gebunden, können schlecht umschwenken auf Konkurrenzprodukte;
  • Patentschutz;
  • über Jahre oder Jahrzehnte angesammeltes Know-How bei den Platzhirschen, das sich schwer aufholen lässt;
  • Begrenzung in den benötigten Ressourcen: die besten z. B. Grundstücke sind schon weg, übrig sind nur noch schlechtere "Restposten".

Die bereits im Markt befindlichen Unternehmen werden durch Markteintrittsbarrieren geschützt, sie müssen nicht permanent mit neuen Wettbewerbern rechnen.

Keine oder zumindest niedrige Markteintrittsbarrieren sind wichtig für einen funktionierenden Wettbewerb; die drohende Gefahr, dass jederzeit und schnell neue Anbieter auf den Markt kommen können, übt Druck auf die bestehenden Unternehmen einer Branche aus: sie dürfen es mit den Preisen nicht übertreiben und müssen sich um ihre Kunden bemühen.

Markteintrittsbarrieren können auch schnell verschwinden oder kleiner werden, z. B. durch neue Technologien wie das Internet. War ein neuer Konsumgüterhersteller früher auf die Regalplatzierung seiner Waren bei Discounter-, Supermarkt- oder Baumarktketten angewiesen, kann er nun einen eigenen Online-Shop aufmachen oder auf Verkaufsplattformen anbieten.

Zudem können heute vielen Dienstleistungen "gemietet" bzw. geleast werden, z. B. ganze Fuhrparks, Rechnerkapazitäten in der Cloud etc., was den finanziellen Einsatz als Einstiegshürde in einen Markt mindert.

Alternative Begriffe: Eintrittsbarrieren, Markteintrittsschranken.