Marktaustrittsbarrieren

Marktaustrittsbarrieren Definition

Theoretisch können sich Unternehmen jederzeit aus dem Markt zurückziehen, wenn es sich für sie nicht mehr lohnt (Verluste, geringe Rendite) – und in der Regel tun sie das auch.

Das muss nicht für das gesamte Unternehmen gelten, kann sich auch auf einen einzelnen Geschäftsbereich beschränken, der z. B. aufgrund einer strategischen Portfolioanalyse wie der BCG-Matrix als wenig aussichtsreich eingeschätzt wird.

Es gibt aber auch Marktaustrittsbarrieren, die das verzögern bzw. verhindern, z. B.

  • hohe Investitionskosten, die bei Marktaustritt untergehen würden (z. B. ein neues Werk, das man komplett abschreiben müsste, falls ein Verkauf nicht möglich wäre);
  • hohe Beendigungszahlungen (z. B. Abfindungen und Sozialpläne für Arbeitnehmer, Zahlungen für vorzeitige Vertragsauflösungen für Miet- und Leasingverträge usw.);
  • erhaltene Subventionen, die an Zusagen geknüpft sind (bestimmte Mindestbetriebsdauer oder zugesagte Anzahl von dauerhaften Arbeitsplätzen);
  • das – unangenehme – Eingeständnis, dass man in dem Bereich nicht erfolgreich war;
  • Vertragsstrafen, die bei Nichterfüllung von z. B. Liefer- oder Leistungsverpflichtungen zu zahlen sind;
  • das Unternehmen soll nicht verkleinert werden, um dessen oft an Umsätzen und Mitarbeiterzahl gemessene Bedeutung / Bedeutsamkeit nicht leiden zu lassen;
  • ein Geschäftsbereich ist zwar unrentabel, ergänzt aber einen anderen Geschäftsbereich und diesem soll nicht geschadet bzw. Synergieeffekte sollen nicht aufgegeben werden;
  • ein Konzern möchte z. B. seine Mobilfunk-Kunden nicht durch Einstellung des Geschäftsbereichs enttäuschen, um seine Reputation und sein Festnetzgeschäft nicht zu gefährden.

Marktaustrittsbarrieren beeinträchtigen eine Marktbereinigung; sie sind aber seltener bedeutsam und spielen für eine funktionsfähige Wettbewerbswirtschaft eine geringere Rolle als die Markteintrittsbarrieren, die den Marktzutritt erschweren.

Bei ersteren liegen interne Gründe vor (man darf aus dem Markt, möchte aber aus verschiedenen Gründen nicht), bei letzteren liegen externe Hindernisse vor (man möchte in den Markt, kann aber nicht).

Gibt es in einer Branche Marktaustrittsbarrieren, verstärkt dies auf kurze Sicht den bestehenden Wettbewerb dadurch, dass Unternehmen im Rennen bleiben, obwohl sie eigentlich den Markt verlassen müssten; dadurch entstehen i. d. R. Überkapazitäten in der Branche. Trotzdem gelten Marktaustrittsbarrieren auf längere Sicht als schädlich für einen funktionierenden Wettbewerb, da sie die notwendige Bereinigung vor allem auf schrumpfenden Märkten verhindern oder zumindest verzögern.

Fazit: es gibt zahlreiche mögliche Austrittsbarrieren, diese können wirtschaftlich, strategisch oder auch "emotional" (ein Gründer hält an seinem Lebenswerk fest; Hoffen auf bessere Zeiten; kein Eingeständnis eines Misserfolgs) begründet sein. Möglichst barrierefreie Marktaustritte (und -eintritte) sind wichtig für einen lebendigen Wettbewerb.

Alternative Begriffe: Austrittsbarrieren, Marktaustrittsschranken.