Personalaufwandsquote

Definition Personalaufwandsquote

Die Personalaufwandsquote setzt den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Personalaufwand in ein Verhältnis zur Gesamtleistung (betrifft v.a. die Umsatzerlöse) des Unternehmens.

Mittels dieser auch als Personalintensität oder Personalkostenquote bezeichneten Kennzahl kann ein Unternehmen sich mit anderen Unternehmen seiner Branche vergleichen, um zu erkennen, ob Wettbewerber ihre Leistung mit weniger Personalaufwand erzielen.

Die Personalaufwandsquote lässt zudem Schlüsse auf die Fixkostenbelastung und somit die finanzielle Flexibilität des Unternehmens in schlechteren Zeiten zu.

Formel für Personalaufwandsquote

Die Formel zur Berechnung der Personalaufwandsquote lautet:

Personalaufwandsquote = Personalaufwand / Gesamtleistung.

Der Personalaufwand kann der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren entnommen werden (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB) oder aber im Falle der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3 HGB) dem Anhang (§ 285 Nr. 8 b) HGB).

Als Gesamtleistung können

  • die Umsatzerlöse oder
  • die Summe aus Umsatzerlöse, Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie andere aktivierte Eigenleistungen (Posten § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB des Gesamtkostenverfahrens)

verwendet werden.

Beispiel Personalaufwandsquote

Beispiel: Berechnung der Personalaufwandsquote

Ein Unternehmen weist in der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von 10 Mio. €, eine Bestandserhöhung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von 2 Mio. € sowie andere aktivierte Eigenleistungen von 1 Mio. € aus.

Die Personalkostenquote kann im Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB wie folgt berechnet werden:

Berechnung der Personalaufwandsquote in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse 10.000.000
+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.000.000
+ 3. andere aktivierte Eigenleistungen 1.000.000
=   Gesamtleistung 13.000.000
+ 4. sonstige betriebliche Erträge 200.000
  5. Materialaufwand  
-   a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.000.000
-   b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 200.000
  6. Personalaufwand  
-   a) Löhne und Gehälter 4.000.000
-   b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.000.000
  7. Abschreibungen  
-   a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.000.000
-   b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0
- 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.000.000
=   Betriebsergebnis (EBIT) 2.000.000
+ 9. Erträge aus Beteiligungen 100.000
+ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 150.000
+ 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000
- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 50.000
- 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 800.000
- 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 300.000
= 15. Ergebnis nach Steuern 1.200.000
- 16. Sonstige Steuern 0
= 17. Jahresüberschuss 1.200.000

Der Personalaufwand beträgt lt. GuV 5,0 Mio. €.

Personalaufwandsquote auf Basis der Gesamtleistung

Die Personalintensität ist somit:

Personalaufwandsquote = 5,0 Mio. € / 13 Mio. € = 38,5 % (gerundet).

Personalaufwandsquote auf Basis der Umsatzerlöse

Die Personalintensität – alternativ auf Basis der Umsatzerlöse berechnet – ist:

Personalaufwandsquote = 5,0 Mio. € / 10 Mio. € = 50 %.

Interpretation der Personalaufwandsquote

Bedeutung der Personalkostenquote

Die Personalaufwandsquote ist ein Maßstab für die Produktivität bzw. Effizienz eines Unternehmens.

Eine hohe Personalkostenquote bedeutet einen hohen Fixkostenanteil, das Unternehmen ist dadurch in einer Krise eventuell unflexibel.

Während z.B. Materialkosten bei sinkenden Umsätzen schnell abgebaut werden können (es wird einfach weniger bestellt), sind die Gehälter weiter zu zahlen.

Die Flexibilität könnte aber z.B. durch variable Arbeitszeitkonten gewährleistet werden.

Benchmarking

Der Vergleich mit anderen Unternehmen (Benchmarking) ist meist nur innerhalb der Branche sinnvoll. Dienstleistungsunternehmen wie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Krankenhäuser weisen sicherlich eine sehr hohe Personalaufwandsquote im Vergleich zu (ggf. voll automatisierten) Industrieunternehmen auf.

Auch durch den Einsatz von z.B. Leiharbeit wird die Aussagekraft der Kennzahl verzerrt, da die entsprechenden Arbeitskosten in der Regel nicht in den Personalaufwendungen, sondern in anderen GuV-Posten (z.B. in den Aufwendungen für bezogene Leistungen, § 275 Abs. 2 Nr. 5 b) HGB bei der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren) verbucht werden.