Kennzahlen der GuV

Definition

Bei den Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden einzelne Posten (zum Beispiel Umsatzerlöse) oder Zwischensummen (zum Beispiel EBIT bzw. Betriebsergebnis) ausgewertet, um die Ertragslage eines Unternehmens zu analysieren.

Dabei geht es um die Profitabilität und Kostenstruktur.

Viele der Kennzahlen setzen zwei Posten der GuV in Beziehung zueinander; das ist sinnvoll, da die absolute Höhe der Posten (Euro-Beträge) wenig aussagekräftig ist.

Beträgt der Materialaufwand eines Unternehmens laut GuV zum Beispiel 6 Mio. €, ist diese nackte Information wenig ergiebig.

Setzt man den Materialaufwand aber ins Verhältnis zum Umsatz von zum Beispiel 10 Mio. € und erhält damit die Materialaufwandsquote von 60 %, lässt sich dies mit anderen Unternehmen aus derselben Branche vergleichen.

Beschränkung auf GuV

Der Jahresabschluss eines Kaufmanns / Unternehmens besteht nach § 242 HGB mindestens aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung.

Bei den Kennzahlen der GuV beschränkt man sich auf die Zahlen aus der Gewinn- und Verlustrechnung, während man bei anderen Kennzahlen auch Zahlen der Bilanz nutzt, um beispielsweise eine Rentabilität des Kapitals zu berechnen.

Abhängigkeit vom GuV-Schema

Für die Aufstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung gibt es für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG zwei Möglichkeiten:

Je nach dem vom Unternehmen gewähltem Schema lassen sich manche GuV-Kennzahlen berechnen, andere nicht.

So ist beispielsweise die Kennzahl Gesamtleistung eine Zusammenfassung der ersten drei GuV-Posten des Schemas nach dem Gesamtkostenverfahren; für das GuV-Schema nach dem Umsatzkostenverfahren gibt es diese Kennzahl nicht.

Die Kennzahl Bruttoergebnis vom Umsatz hingegen ist eine Zwischensumme in der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren (Posten Nr. 3, § 275 Abs. 3 HGB); im Gesamtkostenverfahren gibt es diese Kennzahl nicht.

Manchmal muss man die Daten nur unterschiedlich zusammensuchen: so sind die Abschreibungen im GKV unmittelbar ablesbar; falls das UKV vorliegt, muss man die Höhe der Abschreibungen dem Anlagenspiegel (im Anhang des Jahresabschlusses) entnehmen.

Übersicht

Hier eine Übersicht über die gängigsten GuV-Kennzahlen in alphabetischer Reihenfolge: