EBT

EBT Definition

EBT ist die Abkürzung für "Earnings before Taxes", d.h. Ergebnis vor Steuern (gemeint sind die Ertragsteuern).

Das EBT lässt sich einfach berechnen: zum Jahresüberschuss wird der Betrag des GuV-Postens Steuern vom Einkommen und vom Ertrag addiert.

Das EBT dient v.a. dem internationalen Vergleich der Ertragskraft von Unternehmen (z.B. Tochterunternehmen eines Konzerns), die aufgrund ihrer Tätigkeit in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Steuersätzen belastet sind.

Die EBT-Marge (Formel: EBT / Umsatz) ist eine "vor Steuern"-Variante der Umsatzrentabilität.

Alternative Begriffe: pre-tax profit, Profit before Tax (PBT), Jahresüberschuss vor Steuern, Ergebnis vor Ertragsteuern, Vorsteuerergebnis, Vorsteuergewinn.

Interpretation des EBT

Die Analysemöglichkeit des EBT ist analog der des EBIT. Beim EBT beschränkt sich die Korrektur jedoch lediglich auf die Ertragsteuern, während Finanzierungseffekte nicht eliminiert werden.

EBT im Umsatzkostenverfahren

Die Earnings before Taxes können wie folgt berechnet werden:

Beispiel: EBT Berechnung

EBT (Gewinn vor Steuern)  in der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse 10.000.000
- 2. Herstellungskosten 6.000.000
= 3. Bruttoergebnis vom Umsatz 4.000.000
- 4. Vertriebskosten 1.000.000
- 5. Allgemeine Verwaltungskosten 600.000
+ 6. Sonstige betriebliche Erträge 200.000
- 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 600.000
=   Betriebsergebnis (EBIT) 2.000.000
+ 8. Erträge aus Beteiligungen 100.000
+ 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 150.000
+ 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000
- 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 50.000
- 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 800.000
- 13. Steuern vom Einkommen und Ertrag 300.000
= 14. Ergebnis nach Steuern 1.200.000
- 15. Sonstige Steuern 0
= 16. Jahresüberschuss 1.200.000
+ 13. Steuern vom Einkommen und Ertrag 300.000
=   EBT 1.500.000

Berechnung des EBT

Zum Jahresüberschuss nach Steuern werden die in der Gewinn- und Verlustrechnung gewinnmindernd als Aufwand verbuchten Steuern vom Einkommen und Ertrag (dazu zählen z.B. je nach Rechtsform die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer (jeweils inkl. Solidaritätszuschlag) und die Gewerbesteuer) wieder hinzuaddiert, um zum Ergebnis vor Steuern (EBT) zu gelangen.

EBT-Marge

Setzt man das EBT in Relation zum Umsatz, erhält man die EBT-Marge als eine Vorsteuervariante der Umsatzrentabilität.

Die EBT-Marge beträgt im Beispiel: 1.500.000 € (EBT) / 10.000.000 € (Umsatz) = 15 %.