Definition
Der Anlagenabnutzungsgrad als Kennzahl gibt das Verhältnis der kumulierten Abschreibungen (also der über die Jahre aufgelaufenen Abschreibungen) im Verhältnis zum Anlagevermögen in % an.
Ein hoher Anlagenabnutzungsgrad eines Unternehmens deutet darauf hin, dass
- das Anlagevermögen gegebenenfalls entsprechend erneuert werden muss und damit
- eventuell zukünftig ein Finanzierungsbedarf für Ersatzinvestitionen zu erwarten ist.
Formel
Der Anlagenabnutzungsgrad berechnet sich nach folgender Formel:
Anlagenabnutzungsgrad = Kumulierte Abschreibungen / Historische Anschaffungskosten des Anlagevermögens.
Die kumulierten Abschreibungen können von Seiten externer Bilanzleser im Falle von Kapitalgesellschaften dem Anlagengitter (§ 284 Abs. 3 HGB) entnommen werden.
Das Anlagevermögen, bewertet zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, kann ebenfalls dem Anlagengitter entnommen werden.
Üblicherweise bezieht man nur das abnutzbare immaterielle Anlagevermögen (zum Beispiel Software, Lizenzen) sowie Sachanlagevermögen (zum Beispiel Maschinen, PKW) ein; Finanzanlagen werden nicht abgenutzt bzw. planmäßig abgeschrieben.
Beispiel: Anlagenabnutzungsgrad
Eine kleine Mietwagenfirma weist zum 31. Dezember 02 im Anlagengitter ein Anlagevermögen zu historischen Anschaffungskosten in Höhe von 120.000 Euro aus.
Das Anlagevermögen besteht ausschließlich aus 4 identischen PKW, die im Vorjahr zum 1. Januar 01 für jeweils 30.000 Euro (netto) erworben wurden. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre.
Im Geschäftsjahr 01 und 02 wurden somit jeweils 24.000 Euro (120.000 Euro / 5 Jahre) abgeschrieben, die kumulierte Abschreibung zum 31.12.02 beträgt somit 48.000 Euro.
Berechnung
Der Anlagenabnutzungsgrad zum 31.12.02 beträgt:
Anlagenabnutzungsgrad = 48.000 Euro / 120.000 Euro = 40 %.
Aussage / Interpretation
Dieser Anlagenabnutzungsgrad deutet darauf hin, dass das Anlagevermögen noch nicht veraltet ist und ersetzt werden muss.
Das entspricht dem realen Sachverhalt: sofern das Unternehmen so weiter macht, benötigt es erst in 3 Jahren wieder neue PKW.
Fazit
- Anlagenabnutzungsgrad = kumulierte Abschreibungen / historische Anschaffungskosten des AV
- Hoher Wert signalisiert veraltetes Anlagevermögen und zukünftigen Investitions- und Finanzierungsbedarf
- Einbezug nur des abnutzbaren AV (immaterielle Werte + Sachanlagen) — Finanzanlagen werden ausgeklammert
- Datenquelle: Anlagengitter (§ 284 Abs. 3 HGB), das Kapitalgesellschaften verpflichtend erstellen müssen
- Ergänzend zur Investitionsquote: beide zusammen geben Aufschluss über den Erneuerungsstand des AV
Selbsttest: Anlagenabnutzungsgrad
Aufgabe: Anlagenabnutzungsgrad berechnen
Ein Transportunternehmen schafft zum 1. Januar 01 fünf LKW zu je 120.000 € an (gesamt 600.000 €). Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre; es wird linear abgeschrieben.
a) Berechnen Sie den Anlagenabnutzungsgrad zum 31. Dezember 03. b) Interpretieren Sie das Ergebnis: Ist das Anlagevermögen bereits veraltet? Schätzen Sie, in wie vielen Jahren Ersatzinvestitionen anstehen.
a) Anlagenabnutzungsgrad zum 31.12.03:
Jährliche AfA = 600.000 / 10 Jahre = 60.000 €/Jahr
Kumulierte AfA nach 3 Jahren = 3 × 60.000 = 180.000 €
= kum. AfA / hist. AK = 180.000 / 600.000 = 30 %
b) Interpretation:
Mit 30 % ist erst knapp ein Drittel des Anlagevermögens abgenutzt — das AV ist noch vergleichsweise neu. Bei gleichbleibendem Nutzungsverhalten stehen Ersatzinvestitionen erst in 7 Jahren an (nach Ablauf der 10-jährigen Nutzungsdauer). Der Finanzierungsbedarf für Ersatzinvestitionen ist demnach mittelfristig einzuplanen.