EBITDA-Marge

Definition

Die EBITDA-Marge ist eine Kennzahl für die umsatzbezogene Rentabilität eines Unternehmens.

Sie spiegelt das Verhältnis des betrieblichen Ergebnisses vor Abschreibungen EBITDA zum Umsatz wider.

Damit stellt die EBITDA-Marge eine abgewandelte Form der Umsatzrentabilität dar; sie lässt Ergebnisbeiträge aus dem Finanzergebnis, das außerordentliche Ergebnis, Abschreibungen und Steuern außen vor.

Dadurch werden Unternehmen mit unterschiedlicher Finanzierungsstruktur und einer länder- und rechtsformabhängigen Steuerbelastung und Abschreibungspolitik vergleichbar.

Alternative Begriffe: EBITDA-Margin, EBITDA-Rendite.

Formel

EBITDA-Marge = EBITDA / Umsatz.

Beispiel

An dieser Stelle seien die Werte des Beispiels zum EBITDA verwendet:

Berechnung des EBITDA in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse 10.000.000
+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.000.000
+ 3. andere aktivierte Eigenleistungen 1.000.000
+ 4. sonstige betriebliche Erträge 200.000
  5. Materialaufwand  
-   a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.000.000
-   b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 200.000
  6. Personalaufwand  
-   a) Löhne und Gehälter 4.000.000
-   b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.000.000
  7. Abschreibungen  
-   a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.000.000
-   b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0
- 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.000.000
=   Betriebsergebnis (EBIT) 2.000.000
+ 9. Erträge aus Beteiligungen 100.000
+ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 150.000
+ 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000
- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 50.000
- 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 800.000
- 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 300.000
= 15. Ergebnis nach Steuern 1.200.000
- 16. Sonstige Steuern 0
= 17. Jahresüberschuss 1.200.000

EBITDA berechnen

Das EBITDA berechnet sich als Summe aus EBIT und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen:

  EBIT 2.000.000
+ Abschreibungen 1.000.000
= EBITDA 3.000.000

EBIDA-Marge berechnen

Das EBITDA ist also 3,0 Mio. Euro. Der Umsatz beträgt laut GuV 10 Mio. Euro.

Die EBITDA-Marge beträgt somit 3 Mio. Euro / 10 Mio. Euro = 0,3 = 30 %.

Interpretation

Hier wird nicht der Gewinn (Jahresüberschuss) ins Verhältnis zum Umsatz gesetzt (das wäre die Umsatzrendite), sondern der Gewinn wird bereinigt um das Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen, da diese

  • zum einen mit dem eigentlichen Kerngeschäft des Unternehmens nichts zu tun haben (Finanzergebnis) oder
  • zum anderen vom jeweiligen Land und seiner Steuerpolitik und seinen Abschreibungsregelungen abhängen.

Damit kann man beispielsweise ein vorwiegend eigenkapitalfinanziertes Unternehmen aus Deutschland besser mit einem ähnlichen, vorwiegend fremdkapitalfinanzierten Unternehmen aus Frankreich vergleichen.