Gesamtkostenverfahren

Gesamtkostenverfahren Definition

Das Gesamtkostenverfahren (kurz: GKV) nach § 275 Abs. 2 HGB ist eine der beiden Darstellungsformen nach § 275 Abs. 1 HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung (die andere ist das Umsatzkostenverfahren).

Die Gliederung der GuV erfolgt dabei nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, Sonstige betriebliche Aufwendungen und so weiter).

Gesamtkostenverfahren Beispiel

Eine GuV nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB sieht (mit beispielhaften Zahlen) wie folgt aus:

Aufbau und Gliederung GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse 10.000.000
+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.000.000
+ 3. andere aktivierte Eigenleistungen 1.000.000
+ 4. sonstige betriebliche Erträge 200.000
  5. Materialaufwand  
-   a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.000.000
-   b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 200.000
  6. Personalaufwand  
-   a) Löhne und Gehälter 4.000.000
-   b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.000.000
  7. Abschreibungen  
-   a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.000.000
-   b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0
- 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.000.000
=   Betriebsergebnis (EBIT) 2.000.000
+ 9. Erträge aus Beteiligungen 100.000
+ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 150.000
+ 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000
- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 50.000
- 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 800.000
- 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 300.000
= 15. Ergebnis nach Steuern 1.200.000
- 16. Sonstige Steuern 0
= 17. Jahresüberschuss 1.200.000

Interpretation

Das Gesamtkostenverfahren zeigt in den ersten 3 Posten, was das Unternehmen operativ – in Produktion und Vertrieb – geleistet hat:

  • Es hat Umsatzerlöse in Höhe von 10 Mio. € erzielt;
  • Zudem hat es eine Bestandserhöhung von 2 Mio. € erreicht, also den Lagerbestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen / Produkten um 2 Mio. € (zu Herstellungskosten) erhöht;
  • Und es hat andere aktivierte Eigenleistungen von 1 Mio. € geschaffen, das könnte zum Beispiel eine selbst erstellte Maschine für den Eigengebrauch im Unternehmen mit Herstellungskosten von 1 Mio. € sein.

In Summe ist das eine Gesamtleistung von 13 Mio. €.

Der 4. Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ in Höhe von 200.000 € enthält Erträge außerhalb des operativen Geschäfts (zum Beispiel die Auflösung einer überdotierten Rückstellung).

Was hat das Unternehmen dafür an Aufwand eingesetzt?

  • Materialaufwand 3,2 Mio. €;
  • Personalaufwand 5,0 Mio. €;
  • Abschreibungen 1,0 Mio. €;
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen 2,0 Mio. €.

Man sieht also im Gesamtkostenverfahren, wofür Aufwand angefallen ist (Material, Personal …).

Diese operativen Aufwendungen betragen in Summe 11,2 Mio. €.

Zieht man diese operativen Aufwendungen von der Gesamtleistung und den Sonstigen betrieblichen Erträgen ab, erhält man das Betriebsergebnis / EBIT von 2 Mio. €. Dieses ist in der gesetzlichen Gliederung nicht enthalten, wird hier aber als Zwischensumme und wichtige Kennzahl wiedergegeben.

Anschließend erfolgen noch Finanzergebnis (Posten 9 bis 13) und Steuern (Posten 14 bis 16), diese gibt es aber auch im Umsatzkostenverfahren.

Als Posten Nr. 17 bleibt ein Jahresüberschuss (Gewinn) von 1,2 Mio. €.

Anmerkungen zur GuV

In einer "echten" GuV müssten noch zusätzlich in einer weiteren Spalte die Vorjahreszahlen angegeben werden (§ 265 Abs. 2 Satz 1 HGB).

GuV-Posten, die keinen Wert enthalten und auch im Vorjahr keinen Wert enthielten, müssen nicht mit aufgeführt werden: Hat das Unternehmen keine sonstigen betrieblichen Erträge, entfällt der GuV-Posten Nr. 4 und die GuV wird dadurch kürzer und übersichtlicher.