Wareneinsatz

Wareneinsatz Definition

Der Wareneinsatz gibt in € an, wie viel ein Unternehmen für die Ware, die es verkauft hat (Umsatz), aufgewendet hat.

Beispiel

Ein Autohaus verkauft jährlich 100 PKW eines Modells für jeweils 30.000 €, der Einkaufspreis je Auto betrage 20.000 €. Der Wareneinsatz beträgt somit 2 Mio. €, der Umsatz 3 Mio. €.

Der Wareneinsatz entspricht in der Gewinn- und Verlustrechnung den Aufwendungen für bezogene Waren.

Die Wareneinsatzquote gibt den Wareneinsatz im Verhältnis zum Umsatz in % an (im Beispiel: 2 Mio. € / 3 Mio. € = ca. 0,67 bzw. 67 %).

Alternative Begriffe: cost of goods sold (COGS).

Wareneinsatz Formel

Der Wareneinsatz lässt sich wie folgt berechnen:

Beispiel: Wareneinsatzberechnung

Ein Unternehmen, das nur ein Produkt vertreibt, hat am Jahresanfang 100.000 Stück des Produkts im Wert von 10 €/Stück auf Lager.

Während des Geschäftsjahrs kauft es Waren im Wert von 800.000 € ein. Der Jahresendwert des Lagerbestands laut Bilanz zum 31. Dezember beträgt 500.000 €.

Der Wareneinsatz berechnet sich wie folgt:

Wareneinsatzberechnung
  Anfangsbestand 1.000.000 €
+ Zugänge des Geschäftsjahrs 800.000 €
- Endbestand 500.000 €
= Wareneinsatz 1.300.000 €

Die genaue Zusammensetzung des Wareneinsatzes bleibt bei der Rechnung allerdings im Dunkeln: der Wareneinsatz kann aus den Verkäufen rühren, aber auch auf Inventurdifferenzen wie Schwund oder Diebstahl oder auf der Abwertung veralteter Bestände aufgrund des strengen Niederstwertprinzips beruhen.

Wareneinsatz in der GuV

Der Wareneinsatz wird in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens als Materialaufwand (GuV-Posten Nr. 5 a) im Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB: Aufwendungen für bezogene Waren) verbucht.

Für ein Beispiel vgl. das Beispiel zur Materialaufwandsquote, bei dem die Verbuchung in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt wird.