Planwirtschaft / Zentralverwaltungswirtschaft

Planwirtschaft Definition

Bei der Planwirtschaft bzw. Zentralverwaltungswirtschaft plant der Staat zentral, was die Unternehmen in welcher Menge produzieren und zu welchen Preisen sie die Produkte und Dienstleistungen anbieten und überlässt dies nicht dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage. Indirekt wird damit auch vorgegeben, was die Kunden konsumieren können. Die Planung erstreckt sich i.d.R. über längere Zeiträume (z.B. 5-Jahres-Pläne).

Das Gegenstück ist die dezentrale Marktwirtschaft: ein Konsument fragt ein Produkt nach und ein Produzent bietet es an, wenn es sich für ihn lohnt – oder eben auch nicht.

Die Produktionsmittel (Immobilien, Fabriken, Maschinen, Geschäfte etc.) befinden sich in einer Planwirtschaft meist in Staatseigentum; die Gewinnerzielungsabsicht der Unternehmer entfällt.

Theoretisch hat eine Planwirtschaft auch einige Vorteile: "einer hat den Überblick", staatseigene Monopole können aufgrund der Economies of Scale große Mengen kostengünstig produzieren, Umweltschutz und Nachhaltigkeit könnten ausreichend berücksichtigt werden etc..

In der Realität fehlt aber das Belohnungs- und Anreizsystem (Anstrengungen und Erfolg werden nicht durch Geld / Reichtum belohnt); aufgrund des mangelnden Wettbewerbs müssen sich Produzenten nicht mit Innovationen, Qualität und Service um die Kunden bemühen.

Zudem ist eine Detailplanung in dem Umfang schwierig: der zentrale Planer denkt eher "Autos" als Kleinwagen-, Mittel- oder Oberklasse, Sportwagen, besonders sichere Autos, umweltfreundliche Autos etc.; in der Marktwirtschaft hingegen wird angeboten, was nachgefragt wird, selbst wenn es sich um exzentrische Wünsche handelt.

Alternative Begriffe: Kommandowirtschaft, sozialistische Planwirtschaft, zentrale Planwirtschaft, zentrale Verwaltungswirtschaft, Zentralplanwirtschaft, Zentralwirtschaft.