Progressive Abschreibung

Progressive Abschreibung Definition

Die progressive Abschreibung als eine theoretisch mögliche planmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB führt zu steigenden Abschreibungsbeträgen über die Nutzungsdauer.

Die progressive Abschreibung spielt in der Praxis nahezu keine Rolle. In Frage kommen hier lediglich Anlagen, die erst über längere Zeiträume (Jahre) hochgefahren werden, zum Beispiel Kraftwerke.

In anderen Fällen wären die Vermögenswerte in den ersten Nutzungsjahren im Vergleich zur linearen oder degressiven Abschreibung höher – gegebenenfalls zu hoch – bewertet.

Die progressive Abschreibungsmethode ist somit nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Inanspruchnahme bzw. Abnutzung über die Jahre zunimmt.

Alternative Begriffe: Progressive AfA.

Beispiel

Beispiel: Progressive Abschreibung

Ein Unternehmen kauft am 1.1.01 eine technische Anlage für netto 60.000 €. Die Nutzungsdauer sei 3 Jahre (um das Beispiel bzw. die Berechnungen kurz zu halten).

Da die Anlage über die Jahre nach und nach hochgefahren wird, soll sie progressiv abgeschrieben werden.

Ein mögliches Schema wäre:

Man bildet für die Jahre 1 bis 3 die Summe 1 + 2 + 3 = 6.

Anschließend teilt man die Anschaffungskosten der Anlage durch diese Summe: 60.000 € / 6 = 10.000 €.

Und schreibt dann über die Jahre 01 bis 03 so progressiv ab:

Jahr 01: 1 × 10.000 € = 10.000 € (Restbuchwert: 50.000 €).

Jahr 02: 2 × 10.000 € = 20.000 € (Restbuchwert: 30.000 €).

Jahr 03: 3 × 10.000 € = 30.000 € (Restbuchwert: 0 €).

Diese Methode ist die sogenannte arithmetisch-progressive Abschreibung.

(Eine Alternative ist die geometrisch-progressive Abschreibung.)

Bei 4 Jahren Nutzungsdauer wäre die Summe 1 + 2 + 3 + 4 = 10 und der Abschreibungssatz, der mit dem jeweiligen Jahr multipliziert wird, wäre 60.000 € / 10 = 6.000 €.