Anlagevermögen
Definition
Als Anlagevermögen (kurz: AV) bezeichnet man das auf der Aktivaseite der Bilanz ausgewiesene Vermögen, das dazu bestimmt ist, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (siehe § 247 Abs. 2 HGB).
Es gibt
- abnutzbares Anlagevermögen wie Autos, Maschinen, Gebäude, Software oder Patente, die über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben werden, sowie
- nicht abnutzbares Anlagevermögen wie Grundstücke, Anlagen im Bau oder Wertpapiere.
Anlagevermögen wird teilweise anders bewertet als Umlaufvermögen (siehe unten).
Alternative Begriffe: Anlagegüter, Anlageinvestitionen, Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Anlagevermögen in der Bilanz
| AKTIVA | Betrag (€) |
| A. Anlagevermögen | — |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | — |
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | — |
| 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | — |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | — |
| 4. geleistete Anzahlungen | — |
| II. Sachanlagen | — |
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | — |
| 2. technische Anlagen und Maschinen | — |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | — |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | — |
| III. Finanzanlagen | — |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | — |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | — |
| 3. Beteiligungen | — |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | — |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | — |
| 6. sonstige Ausleihungen | — |
Erläuterung
Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und GmbHs müssen das Anlagevermögen entsprechend der in § 266 Abs. 2 A. HGB vorgeschriebenen Bilanzgliederung ausweisen.
Dabei unterscheidet man
- Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wie etwa Patente oder Software;
- Sachanlagen wie zum Beispiel Immobilien, Maschinen oder Büromöbel sowie
- Finanzanlagen, beispielsweise Aktien, die längerfristig gehalten werden sollen.
Warum werden diese Kategorien des Anlagevermögens unterschieden?
Der Wert von Sachanlagen wie etwa eines PKWs lässt sich zum einen ganz gut objektiv einschätzen, zum anderen unterliegen diese in der Regel keinen großen Wertschwankungen.
Ganz anders sieht es bei immateriellen Vermögensgegenständen und Finanzanlagen aus: der Wert eines Patents ist schwer einzuschätzen und kann auch schnell auf Null fallen, wenn ein besseres Produkt oder Verfahren patentiert wird.
Auch Finanzanlagen wie Aktien unterliegen stärkeren Wert- bzw. Kursschwankungen.
Für eine kreditgewährende Bank ist deshalb vor allem die Höhe der Sachanlagen interessant, während immaterielle Anlagegüter oder Finanzanlagen eventuell kritisch betrachtet werden.
Abgrenzung Anlagevermögen — Umlaufvermögen
Das Gegenstück zum Anlagevermögen ist das Umlaufvermögen: dieses soll nicht dauerhaft im Betrieb bleiben, sondern wie etwa die Vorräte kurzfristig umgeschlagen werden.
Die Einordnung in das Anlagevermögen und Umlaufvermögen ergibt sich aus der beabsichtigten Verwendung im Unternehmen:
Anlagevermögen vs. Umlaufvermögen
Erwirbt ein Unternehmen zum Beispiel Wertpapiere wie Aktien mit der Absicht, diese lange zu halten, werden sie in das Anlagevermögen (Bilanzposten Wertpapiere des Anlagevermögens, § 266 Abs. 2 A. III. 5. HGB) eingeordnet.
Werden die Wertpapiere hingegen zu Spekulationszwecken oder zur kurzfristigen Geldanlage erworben, handelt es sich um Umlaufvermögen (sonstige Wertpapiere, § 266 Abs. 2 B. III. 2. HGB).
Anlagenspiegel
Die Entwicklung des Anlagevermögens in einem Geschäftsjahr (Zugänge, Abgänge, Abschreibungen) müssen Kapitalgesellschaften darüber hinaus in einer als Anlagengitter oder Anlagenspiegel bezeichneten tabellarischen Übersicht nach § 268 Abs. 2 HGB darstellen.
Grundlage dafür ist die Anlagenbuchhaltung bzw. das Anlagenverzeichnis (eines der Nebenbücher), worin die Anlagegüter einzeln mit Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Abschreibungsdauer und Abschreibungsmethode erfasst werden.
Bewertung
Aktivierung
Das Anlagevermögen wird zunächst in der Bilanz zu Anschaffungskosten bzw. – sofern es vom Unternehmen selbst geschaffen wurde (etwa eine selbstgefertigte Produktionsmaschine) – Herstellungskosten angesetzt.
Abschreibungen
Planmäßige Abschreibungen
Das Anlagevermögen unterliegt, sofern es eine begrenzte Nutzungsdauer hat, der planmäßigen Abschreibung nach § 253 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB.
Eine Besonderheit stellen geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dar, die aufgrund ihres geringen Wertes zur Vereinfachung sofort in voller Höhe abgeschrieben werden können.
Außerplanmäßige Abschreibungen
Darüber hinaus sind unter Umständen außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB vorzunehmen.
Zuschreibung
Entfällt der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung in späteren Geschäftsjahren ("Wertaufholung"), muss eine Zuschreibung erfolgen (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB).
Ausnahme: Geschäfts- oder Firmenwert; für diesen darf keine Zuschreibung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 5 Satz 2 HGB).
Beispiel
Die A-GmbH schafft am 1. Januar 01 zu einem Nettopreis von 100.000 € eine neue Fräsmaschine für die Produktion an.
Aktivierung
Die GmbH aktiviert die Maschine mit 100.000 € bei den Sachanlagen unter technische Anlagen und Maschinen.
Planmäßige Abschreibung
Sie schreibt die Maschine über 10 Jahre Nutzungsdauer linear ab, das heißt mit 10.000 € jährlich.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 steht die Maschine somit noch mit 90.000 € in der Bilanz.
Außerplanmäßige Abschreibung
Angenommen, die Maschine ist aufgrund eines im Dezember 01 aufgetretenen nicht reparierbaren Schadens nur noch eingeschränkt stundenweise nutzbar.
Dann würde das Unternehmen eine außerplanmäßige Abschreibung um sagen wir 40.000 € vornehmen, um diese dauerhafte Wertminderung abzubilden.
Der Buchwert zum 31. Dezember wäre dann 50.000 €.
Ausweis im Jahresabschluss
Bilanz
In der verkürzten Bilanz sieht das so aus:
| AKTIVA | Betrag (€) |
| A. Anlagevermögen | — |
| II. Sachanlagen | — |
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | — |
| 2. technische Anlagen und Maschinen | 50.000 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | — |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | — |
GuV
In der Gewinn- und Verlustrechnung (nach dem Gesamtkostenverfahren) sieht das so aus:
| 1. | Umsatzerlöse | ||
| +/- | 2. | Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | |
| + | 3. | andere aktivierte Eigenleistungen | |
| + | 4. | sonstige betriebliche Erträge | |
| 5. | Materialaufwand | ||
| - | a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | ||
| - | b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | ||
| 6. | Personalaufwand | ||
| - | a) Löhne und Gehälter | ||
| - | b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | ||
| 7. | Abschreibungen | ||
| - | a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 50.000 | |
| - | b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | ||
| - | 8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
| = | Betriebsergebnis (EBIT) | ||
| + | 9. | Erträge aus Beteiligungen | |
| + | 10. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | |
| + | 11. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | |
| - | 12. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | |
| - | 13. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | |
| - | 14. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | |
| = | 15. | Ergebnis nach Steuern | |
| - | 16. | Sonstige Steuern | |
| = | 17. | Jahresüberschuss |
Anhang
Nach § 277 Abs. 3 HGB sind außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Absatz 3 Satz 5 und 6 jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.
Im Anhang könnte stehen:
"Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 40.000 €."
Kennzahlen
Es gibt zahlreiche Kennzahlen zur Analyse des Anlagevermögens: