Geschäfts- oder Firmenwert

Definition

Der Geschäfts- oder Firmenwert (kurz: GoF) als ein Bestandteil des immateriellen Anlagevermögens ist in § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB definiert.

Der Geschäftswert bzw. Firmenwert entsteht unter Umständen in der Bilanz des Käuferunternehmens bei dem Erwerb eines anderen Unternehmens mit einem Asset Deal, das heißt dem Erwerb der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens (und nicht der Anteile — das wäre ein Share Deal).

Alternative Begriffe: Derivativer Firmenwert, entgeltlich erworbener Firmenwert, Goodwill (englisch).

Wesen des GoF

Unterschiedsbetrag aus Kauf

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung (der Kaufpreis) den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme (das heißt es geht um die Zeitwerte inklusive stiller Reserven, nicht die Buchwerte) übersteigt.

Der Firmenwert repräsentiert die Faktoren des unternehmerischen Erfolgs, die nicht in der Bilanz stehen, aber bei einem Unternehmenskauf mit vergütet werden: etwa das über die Jahre erworbene gute Image, der Markenname, der Kundenstamm oder das Know-how der Mitarbeiter – oftmals sind diese Faktoren viel bedeutender als die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wie Maschinen und Vorräte.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht der Unternehmenswert — der Unternehmenswert ist der in einer Unternehmensbewertung ermittelte Wert oder der Kaufpreis (siehe Beispiel unten).

Auch im Konzernabschluss kann sich ein Geschäfts- oder Firmenwert im Zuge der Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB ergeben.

Begrenzte Nutzungsdauer

Der Geschäfts- oder Firmenwert gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand, das heißt, er muss planmäßig abgeschrieben werden.

Die Regelung des § 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB sieht vor, dass sofern die Nutzungsdauer eines Firmenwerts in Ausnahmefällen nicht verlässlich geschätzt werden kann, die planmäßige Abschreibung über 10 Jahre vorzunehmen ist (derartige Ausnahmefälle gibt es kaum, eine Schätzung ist in der Regel möglich).

Im Anhang bzw. Konzernanhang ist jeweils eine Erläuterung des Abschreibungszeitraums des Firmenwerts gefordert (§ 285 Nr. 13 HGB, § 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB).

Beispiel

Ein Käuferunternehmen hat folgende Bilanz (in dem einfachen Beispiel sollen die Buchwerte den Zeitwerten entsprechen):

Bilanz Käuferunternehmen vor Unternehmenserwerb
Aktiva Bilanz Passiva
Bankguthaben 1.000.000 € Eigenkapital 1.000.000 €
Bilanzsumme 1.000.000 € Bilanzsumme 1.000.000 €

Das Unternehmen, das vom Käuferunternehmen erworben werden soll, hat folgende (stark verkürzte) Bilanz:

Bilanz Kaufobjekt
Aktiva Bilanz Passiva
Sachanlagevermögen 200.000 € Eigenkapital 80.000 €
    Bankdarlehen 120.000 €
Bilanzsumme 200.000 € Bilanzsumme 200.000 €

Der vereinbarte Kaufpreis für den Erwerb aller Vermögensgegenstände und Schulden (Asset Deal) des Zielobjekts beträgt 200.000 € (zum Beispiel als Unternehmenswert auf Basis einer Unternehmensbewertung ermittelt).

Die Bilanz des Käuferunternehmens nach dem Unternehmenserwerb per Asset Deal sieht wie folgt aus:

Bilanz Käuferunternehmen nach Unternehmenserwerb per Asset Deal
Aktiva Bilanz Passiva
Geschäfts- oder Firmenwert 120.000 € Eigenkapital 1.000.000 €
Sachanlagevermögen 200.000 € Bankdarlehen 120.000 €
Bankguthaben 800.000 €    
Bilanzsumme 1.120.000 € Bilanzsumme 1.120.000 €

Firmenwert berechnen

Das Käuferunternehmen zahlt 200.000 €; um den Betrag vermindert sich das Bankguthaben von 1.000.000 € auf 800.000 €.

Dafür erhält es zum einen das Sachanlagevermögen in Höhe von 200.000 € sowie die Schulden in Form des Bankdarlehens in Höhe von 120.000 €.

Das Käuferunternehmen zahlt also für das Nettovermögen in Höhe von 80.000 € (200.000 € Vermögen abzgl. 120.000 € Schulden) 200.000 €.

Der Differenzbetrag in Höhe von 120.000 € ist der Geschäfts- oder Firmenwert.

Interpretation

Mit dem Kaufpreis werden auch Faktoren vergütet, die nicht in der Bilanz stehen, zum Beispiel Kundenstamm, Markenname, Image, nicht aktivierte Patente.

Der Kaufpreis für Unternehmen liegt deshalb in der Regel (wesentlich) über dem Buchvermögen.

Firmenwert abschreiben

Der Firmenwert in Höhe von 120.000 € könnte zum Beispiel über 5 Jahre linear abgeschrieben werden, das heißt die jährliche Abschreibung beträgt dann 24.000 €.

Abschreibungsdauer Firmenwert

Die Abschreibungsdauer des Firmenwerts nach HGB liegt im (sachlich begründeten) Ermessen des Unternehmens und kann zum Beispiel 5 oder 10 Jahre umfassen.

Steuerlich hingegen ist der Geschäfts- oder Firmenwert über 15 Jahre abzuschreiben (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG).

Im Falle einer dauerhaften Wertminderung des Firmenwerts ist außerplanmäßig abzuschreiben (siehe Niederstwertprinzip).

Originärer Firmenwert

In einem Unternehmen entsteht im Laufe der Jahre zum Beispiel durch Werbekampagnen (Markenaufbau) oder den Aufbau eines Kundenstamms ein sogenannter originärer Firmenwert, das heißt ein selbst geschaffener Firmenwert.

Der originäre Firmenwert wird im Gegensatz zum derivativen Firmenwert nicht bilanziert.

GoF im Konzernabschluss

Im Konzernabschluss ergibt sich ein Geschäfts- oder Firmenwert eventuell im Rahmen der Kapitalkonsolidierung.

Nach § 301 Abs. 3 Satz 1 HGB ist ein nach Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag in der Konzernbilanz, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen.

Insofern resultiert der Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss – im Gegensatz zum Einzelabschluss – aus einem Share Deal (das Mutterunternehmen erwirbt eine Beteiligung an einem Tochterunternehmen).